(openPR) Wir, die Gründerin und die Vermieter*innen der LIEBLINGSBLEIBEN®, möchten uns gerne bei denjenigen bedanken, die in dieser herausfordernden Zeit für uns da sind und unseren Alltag und unsere gesundheitliche Versorgung sichern.
Als Dankeschön verlosen wir im Zeitraum 10.04.2020 bis 13.04.2020 unter den Menschen, die zurzeit ganz besonders für uns alle im Einsatz sind, vierzehn Urlaube in unseren Lieblingsbleiben. Damit sie nach dieser anstrengenden Zeit ein paar schöne Tage mit ihrem Partner, ihrer Partnerin oder ihrer Familie verbringen können.
Es haben sich insgesamt zehn Lieblingsbleiben Vermieter*innen zusammengefunden, die ihre Wohnungen für einen Urlaub anbieten: von der Ferienwohnung Seepanorama, dem Backsteinhus, dem Gästehaus Gut Ziegelhof, der Heide Lodge, dem Landhaus Thye, dem Heide Loft über das Pfarrhaus Alt-Teterin, dem Schloss Lauterbach bis zu den Schöngeistern und der Domaine du Papillon zieht sich das Angebot vom Norden Deutschlands mit Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern über Niedersachsen, Sachsen und Baden-Württemberg bis nach Frankreich.
Darüber hinaus hat sich das Lustrup Farmhouse in Dänemark zu einer eigenen, vergleichbaren Aktion in Dänemark entschlossen.
„Wir wenden uns bei unserer Verlosung bewusst an die Menschen, deren Arbeit nicht sonderlich gut honoriert wird. Daher laden wir zum Beispiel Krankenschwestern, Krankenpfleger*innen, Pfleger*innen in sozialen Einrichtungen und Kassierer*innen herzlich ein, an unserer Verlosung teilzunehmen“, so Martina Domke, die Gründerin der Lieblingsbleiben. Gerne können auch Personen aus diesen Berufsfeldern empfohlen werden, die einen schönen Urlaub besonders nötig hätten.
Die Teilnahme ist im Zeitraum vom 10.04.2020 bis 13.04.2020 auf der Seite www.lieblingsbleiben.de möglich. Unter allen empfohlenen Alltagshelden* werden die bereitgestellten Aufenthalte verlost, die Teilnahmebedingungen sind auf der Webseite der Lieblingsbleiben veröffentlicht.
Die Gewinner*innen werden von uns benachrichtigt und können ihren Gewinn mit Eintreten der Reisefreiheit in Absprache mit den jeweiligen Vermietern einlösen.











