(openPR) Im Jahr 2015 hat ein 18-köpfiges Fachgremium erstmals die Umsetzung der in der UN-Behindertenrechtskonvention definierten Ziele evaluiert und in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Zu jedem der mehr als 30 Artikel der Konvention brachte das Gremium dabei Kritik und konkrete Vorschläge zur Verbesserung vor. Positiv wurde lediglich bewertet, dass ein nationaler Aktionsplan zur Umsetzung ins Leben gerufen und ein Bundesbeauftragter für Behinderungen benannt wurde. Auch die Anerkennung der Gebärdensprache als eigene Sprache sowie die behindertengerechte Neuauflage des Personenbeförderungsgesetzes wurden gelobt.
Um den behindertengerechten Um- und Neubau von Wohnungen voranzutreiben und die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen, wurden in Deutschland verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen. Wenn der Pflegefall eintritt, haben Betroffene die Möglichkeit, bei einer ganzen Reihe an Institutionen finanzielle Zuschüsse beziehungsweise Darlehen zu beantragen. Grundsätzlich kommen Pflegekassen, Krankenkassen, Rentenversicherungen und Unfallversicherungen in Betracht, die je nach Ursache der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden können.
Die Pflegekasse fördert den Kauf einer Rampe, wenn der Betroffene einen anerkannten Pflegegrad besitzt und der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Notwendigkeit sieht.
Eine Förderung durch die Krankenkasse wird ermöglicht, wenn der Behandlungserfolg einer Erkrankung in direkter Verbindung zu einer Rollstuhlrampe steht. Oft zahlt die Krankenkasse wenn beispielsweise Personen nach einem Schlaganfall körperliche Einschränkungen haben.
Kommen Personen durch einen Arbeitsunfall zu Schaden, dann kommt die Unfallversicherung als Kostenträger in Frage. Die Rentenversicherung zahlt Rampen, wenn nach einem Reha-Aufenthalt die Rehabilitation gefördert werden soll. Unter welchen Bedingungen eine Rampe gefördert wird erfahren Sie detailliert unter: https://www.auffahrrampen-thiele.de/rollstuhlrampe-auf-rezept
Neben den genannten Kostenträgern gibt es die Möglichkeit Rampen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Versorgungsämter, Stiftungen oder spezielle Förderprogramme der Bundesländer zu finanzieren.
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei Beantragung einer Rollstuhlrampe?
Das Team von Thiele-Shop hilft Ihnen jederzeit telefonisch, per Mail oder online unter: https://www.auffahrrampen-thiele.de













