(openPR) 17. Januar 2003 - Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Aenderung des Zivildienstgesetzes erklaeren die Sprecherin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christel Humme und der zustaendige Berichterstatter der SPD- Bundestagsfraktion, Anton Schaaf:
Die Verbaende der Freien Wohlfahrtspflege und die Organisa tionen, die den Zivildienst im Wesentlichen durchfuehren, unterstuetzen die Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion zur Aenderung des Zivildienstgesetzes. Dadurch kann die erforderliche Einsparung in Hoehe von 90,6 Millionen Euro zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes 2003 erbracht werden.
Die Aenderung sieht eine Absenkung der Kostenerstattung des Bundes an die Beschaeftigungsstellen des Zivildienstes von derzeit 70 Prozent auf kuenftig 50 Prozent vor und ist bis Ende 2003 befristet. Fuer die Beschaeftigungsstellen bedeutet das eine zusaetzliche Belastung von 66,61 Euro pro Monat und Zivildienstleistenden im Dienst.
Auf diese Weise kann eine kurzfristige Absenkung der Zahl der Zivildienstleistenden vermieden werden, die zu einem erheblichen Leistungsabbau der Einrichtungen der Wohlfahrtspflege gefuehrt und die Kontinuitaet in der Besetzung von Zivildienstplaetzen in den verschiedenen sozialen Bereichen erheblich gefaehrdet haette. Da die Taetigkeit der Zivildienstleistenden insgesamt den Be schaeftigungsstellen und damit den Wohlfahrtsverbaenden zugute kommt, erscheint eine Erhoehung ihrer Kostenbeteiligung auch durchaus sachgerecht.
Auch im Interesse der Zivildienstleistenden halten wir diese Regelung fuer sinnvoll. In den Monaten Juli bis September 2003 suchen vor allem Abiturienten, aber auch diejenigen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, einen Zivildienstplatz. Ohne die Gesetzesaenderung bestuende kaum eine Chance, sie kurzfristig in den Zivildienst einzuberufen, was unweigerlich einen Eingriff in die Lebensplanung der jungen Maenner zur Folge haette.
Es ist davon auszugehen, dass die Erhoehung der Kostenbeteiligung in einzelnen Bereichen zur Reduzierung von Zivildienststellen fuehren wird. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Angleichung der Zahl der Zivildienstplaetze an die Zahl der Einberufungen zum Grundwehrdienst in die Wege geleitet. Wir schaffen damit mehr Gerechtigkeit zwischen Wehrdienst und Zivildienst. Die Gespraeche mit den Verbaenden der Freien Wohlfahrtspflege und den uebrigen Traegern des Zivildienstes sollen fortgefuehrt werden.
Der Zivildienst ist durch das Engagement der jungen Zivildienstleistenden und die gelungene partnerschaftliche Durchfuehrung des Zivildienstes von Bundesverwaltung und Verbaenden zu einer Erfolgsgeschichte fuer unser Land geworden. Das ist eine grossartige Sache und daran wird sich auch durch unsere Gesetzesinitiative nichts aendern.