(openPR) Düsseldorf, 07.11.2006. Die über den Lebensmitteldiscounter Penny vertriebene Rechtsschutzversicherung der ARAG hat für beide Kooperationspartner ein unangenehmes Nachspiel, da Penny auf seiner Website mit einem irreführenden Slogan für das Produkt geworben hatte. Die REWE-Handelsgruppe als Betreiberin der Penny-Märkte hat inzwischen eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Verein Wirtschaft im Wettbewerb/Düsseldorf abgegeben. Dies berichtet der Düsseldorfer Branchendienst 'versicherungstip'.
Demnach bewarb Penny die Versicherung auf seiner Website mit dem Slogan: "Pro Jahr nur 99,- Euro - Der Beitrag gilt auch für die Folgejahre." Verbraucher verstehen diese Werbung als Garantie für eine künftige Prämienstabilität. Doch wie die ARAG auf Nachfrage des 'versicherungstip' erklärte, soll diese Aussage nicht den Verzicht auf künftige Beitragsanpassungen versprechen. Nach Auffassung des 'versicherungstip' handelt es sich bei diesem eklatanten Widerspruch um eine Irreführung der Verbraucher. Diese Sichtweise bestätigt auch RAin Viola Huber, Geschäftsführerin des Vereins Wirtschaft im Wettbewerb: "Die Aussage 'Der Beitrag gilt auch für die Folgejahre' ist unter den gegebenen Umständen irreführend, da sie nicht den Tatsachen entspricht. Der Maßstab für das Vorliegen einer Irreführung ist ein durchschnittlich informierter, situationsadäquat aufmerksamer und verständiger Verbraucher, der bei dieser Aussage von einem Fixpreis ausgehen wird und natürlich gerade nicht mit Beitragsanpassungen in den zwei, drei Jahren rechnet." Verbraucher, die auf die irreführende Werbung hereingefallen sind, sollten die Rückabwicklung des Vertrages prüfen.
Weitere Informationen:
Erwin Hausen
Redaktionsleiter 'versicherungstip'
Tel: 0211/66 98 190
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Bastian Peiffer
Pressereferent
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