(openPR) Bad Grönenbach, 04. September 2019. Nachdem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in der Vergangenheit bereits Stichproben bzgl. der Qualität von Energieaudits nach EDL-G durchgeführt hat, prüft das BAFA nun die jeweiligen Unternehmensgrößen.
Hierzu werden deutschlandweit Unternehmen per Briefpost angeschrieben und aufgefordert, über ein Onlineformular die entsprechenden Daten direkt zum BAFA zu übermitteln. Den angeschriebenen Unternehmen wird für die Übermittlung der Daten eine Frist von 4 Wochen gewährt.
Da immer wieder Fälle bekannt werden, bei denen Unternehmen die Auditierung versäumt haben oder teilweise gar nicht wussten, dass sie auditierpflichtig sein, wird allen Unternehmen dringend empfohlen, die KMU-Definition bzgl. Ihrer Unternehmensgröße zu überprüfen und entsprechend zu handeln.
Die KMU-Kriterien nochmals kurz im Überblick: Ein Unternehmen fällt unter die Definition „KMU“ (Kleine und Mittlere Unternehmensgrößen), wenn es
• WENIGER als 250 Mitarbeiter beschäftigt UND
• der Umsatz UNTER 50 Mio. Euro p.a. ODER
• die Bilanzsumme UNTER 43 Mio Euro p.a. liegt
WICHTIG: Bei der Mitarbeiterzahl werden Vollzeitkräfte als 1 Mitarbeiter gezählt. Dadurch ergeben z.B. zwei Teilzeitmitarbeiter (50%) einen Vollzeitmitarbeiter.
Wenn auch nur eines der drei Merkmale NICHT zutrifft, ist ein Unternehmen Auditpflichtig!
In den zu Anfang dieses Artikels genannten BAFA-Anschreiben wird explizit auf die möglichen Folgen hingewiesen:
Zitat: …Auf die Bußgeldvorschriften nach § 12 EDL-G, die auch im Falle der Nichtmeldung greifen, weise ich explizit hin…
Immerhin steht hier ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro pro Verfehlung im Raum.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE
Daher der dringende Rat und Aufruf an die betreffenden Unternehmen in Deutschland: Überprüfen Sie Ihren KMU-Status und handeln Sie entsprechend.









