openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Auswirkungen der TRBS 2121-1 auf die Baustellenpraxis

Die Verantwortung für die Arbeitsschutzmaßnahmen liegt nach der Baustellenverordnung beim Bauherren.
Die Verantwortung für die Arbeitsschutzmaßnahmen liegt nach der Baustellenverordnung beim Bauherren.

(openPR) 05.08.2019 - Geteilte Verantwortung zwischen Bauherr, Gerüstersteller und Gerüstnutzer

Mit der Neufassung wird für alle Baubeteiligten sichtbar, warum das Thema der sicheren Höhenarbeit alle Baubeteiligten betrifft – ob Bauherr, Architekt, Gerüstnutzer oder den Ersteller eines Gerüstes. So trägt der Bauherr nach der Baustellenverordnung (BaustellV) generell die übertragbare Gesamtverantwortung für die Sicherheit auf „seiner“ Baustelle.



Den vom Bauherren beauftragten Architekten bzw. Bauunternehmern sollte deshalb bei der Vergabe von Gerüstbauarbeiten bewusst sein, dass die Folgen der Neufassung der TRBS 2121-1 in der Regel für den Auftragnehmer einen gesteigerten Aufwand bedeutet, der logischerweise zu einem erhöhten Vergütungsanspruch führt. Denn um die geschuldete Werkleistung ordnungs- und vertragsgemäß zu erbringen, ist der Gerüstersteller verpflichtet, bei der Planung und Ausführung die neuen Regelungen der TRBS 2121-1 und die daraus resultierenden Arbeitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen und einzuhalten.

Die Qualität der Werkleistung neu bewerten

Durch die Anpassung der technischen Schutzmaßnahmen und Arbeitsabläufe an die neue Vorschriftenlage signalisiert der Gerüstbauer, dass er auch im Arbeitsschutz dem Auftraggeber eine Werkleistung nach den gültigen anerkannten Regeln der Technik erbringt. Der Gerüstbauer muss sich deshalb darauf verlassen können, dass diese Änderungen im Regelwerk auch dem Auftraggeber bekannt sind und entsprechend honoriert wird. Eine Leistungsausführung nach veralteter TRBS 2121-1 unter Missachtung der geänderten Arbeitsschutzanforderungen ist nicht mehr möglich. Dies wäre ein Verstoß gegen geltende Bestimmungen mit der Folge, dass der Gerüstbauer die Leistungsausführung verweigern kann.

Brauchbarkeit des Gerüstes ist nachzuweisen

Grundsätzlich sind nach der Neufassung der TRBS 2121-1 bestimmte Schutzmaßnahmen zwingend vorgeschrieben. Dazu zählt zunächst einmal der Nachweis der Brauchbarkeit. Dieser gilt als erbracht, wenn der Aufbau nach allgemein anerkannter Regelausführung erfolgt und sofern in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) gefordert, das Gerüstsystem über eine gültige, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügt. Falls die Brauchbarkeit nicht erbracht ist, muss sie in Form eines Standsicherheitsnachweises sowie der Erstellung einer Montageanweisung (Plan für den Auf-, Um- und Abbau) und einer Gebrauchsanleitung (Plan für den Gebrauch) erfolgen, der alleinige Einsatz einer Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) reicht da nicht aus. Zudem müssen jetzt auch Angaben zu Zugängen und Prüfzeitpunkten, differenziert zwischen Montage und Nutzung erstellt werden.

Besonderes Augenmerk gilt der vorlaufenden Absturzsicherung. Diese ist als Seitenschutz auszuführen – sowohl beim vertikalen als auch beim horizontalen Handtransport von Gerüstbauteilen. In den Gerüstfeldern für den vertikalen Handtransport muss der Seitenschutz (Geländer und Zwischenholm) zweiteilig sein. Auf der obersten Gerüstlage ist für den Horizontaltransport von Gerüstbauteilen (bei durchgehender Gerüstflucht) mindestens ein einteiliger Seitenschutz oder ein Montagesicherungsgeländer zu verwenden. Bei Einsatz einer PSAgA muss ein Rettungskonzept ausgearbeitet sein. Die danach erforderliche Rettungsausrüstung ist auf der Baustelle vorzuhalten.

Kennzeichnung und Inaugenscheinnahme

Der Gerüstersteller, in der Regel ein Gerüstbauunternehmen, muss gemäß §3 ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) dem Gerüstnutzer, also dem nachfolgenden Gewerk (Maurer, Maler, Stuckateur etc.) ein sicheres Gerüst bereitstellen. Den Nachweis, dass das Gerüst sicher ist, kann der Gerüstersteller gegenüber dem Gerüstnutzer durch das Protokoll einer Abnahmeprüfung erbringen. Dabei ist die Kennzeichnung am Gerüst Bestandteil der Prüfung und Voraussetzung für die Inaugenscheinnahme.

Die TRBS 2121-1 sieht vor, dass jeder Arbeitgeber vor dem Gerüstgebrauch durch seine Beschäftigten eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durchzuführen hat bzw. durchführen lässt. Dies gilt auch, wenn das Gerüst von mehreren Unternehmern (Gewerken) gleichzeitig oder nacheinander genutzt wird. Dabei ist die Inaugenscheinnahme auf Grundlage der Kennzeichnung des Gerüstes und gegebenenfalls eines Prüfprotokolls des Gerüsterstellers durchzuführen.

Die Gefährdungsbeurteilung gilt auch für den Gerüstnutzer

Auch der Arbeitgeber, der ein Gerüst für den Gebrauch durch seine eigenen Beschäftigten erstellt, hat vor dem erstmaligen Gebrauch das Gerüst zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Dies gilt auch für zusätzliche Prüfungen nach jeder Veränderung durch Umbau oder Ergänzung bzw. Reduktion. Entscheidend sind in der Praxis eine schriftliche Dokumentation sowie die regelmäßige, nachhaltige Information und Überprüfung aller Beschäftigten im Betrieb, diese auch einzuhalten. Alle Aufzeichnungen sind am Einsatzort mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§5) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten bzw. einer Baumaßnahme eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt individuell und hat das Ziel, die bei der Verwendung von Gerüsten möglichen Gefahren im Vorfeld zu ermitteln und daraus die notwendigen Schutzmaßnahmen für jedes Gewerk zu definieren. Die Gefährdungsbeurteilung ist in der Praxis nur dann effektiv, wenn sie von den Verantwortlichen regelmäßig überprüft und an sich ändernde Situationen angepasst wird.

Was Gerüstersteller, in der Regel die Gerüstbaubaubetriebe und Gerüstnutzer, je nach Gewerk bei der neuen TRBS 2121-1 in der Praxis beachten müssen, hat PERI in einer speziellen Broschüre ausführlich beschrieben. Für alle Beteiligten werden detaillierte Anweisungen beschrieben – für das jeweilige Personal, die individuellen Gefährdungsbeurteilungen, die allgemeine Brauchbarkeit und die einsatzspezifische Prüfung.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1057045
 350

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Auswirkungen der TRBS 2121-1 auf die Baustellenpraxis“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von PERI GmbH - Schalung Gerüst Engineering

Bild: PERI druckt erstes Mehrfamilienhaus Deutschlands
PERI druckt erstes Mehrfamilienhaus Deutschlands
17.11.2020 - Größtes gedrucktes Mehrfamilienhaus Europas zeigt: 3D-Betondruck auch für den Bau großer Wohneinheiten geeignet, Weißenhorn / Wallenhausen, Deutschland • 5-Familienhaus mit 3 Stockwerken und ca. 380 qm Wohnfläche entsteht mit einem 3D-Betondrucker • Größtes gedrucktes Mehrfamilienhaus Europas zeigt: 3D-Betondruck auch für den Bau großer Wohneinheiten geeignet   Die PERI GmbH druckt im bayerischen Wallenhausen erneut ein Wohnhaus mit einem 3D-Betondrucker. Nachdem das Familienunternehmen Ende September 2020 den Druck des erste…
Bild: Bauen für umweltgerechte Klärschlammverwertung
Bauen für umweltgerechte Klärschlammverwertung
02.11.2020 - Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage, Helmstedt/Buschhaus Im Sinne eines nachhaltigen Umwelt- und Ressourcenschutzes sind oftmals neue und moderne Verfahren sowie entsprechende Bauwerke notwendig. Ein rascher und sicherer Bauablauf beschleunigt die Realisierungsphase und ermöglicht eine Inbetriebnahme ohne unnötige Verzögerungen. Für die Fertigstellung einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage wurden nur 8,5 Monate Rohbauzeit benötigt. Energetische Verwertung nutzt die in Abfällen enthaltene Energie und gewinnt wertvolle Rohstoffe…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Attraktive Aktionspreise für Profi-SteigtechnikBild: Attraktive Aktionspreise für Profi-Steigtechnik
Attraktive Aktionspreise für Profi-Steigtechnik
… langlebige und funktionale Produkte des süddeutschen Herstellers im teilnehmenden Fachhandel zu speziellen Aktionspreisen. Im Angebot sind vielseitig einsetzbare, TRBS-konforme Leitern, eine ausziehbare Alu-Diele und ein klappbares Fahrgerüst. TRBS-konforme, beidseitig begehbare Holz-Stufenstehleiter Seit Dezember 2018 gelten die neuen Technischen Regeln …
Schildmaterial von PrintoLUX® erfüllt Sicherheitsstandards
Schildmaterial von PrintoLUX® erfüllt Sicherheitsstandards
… und der Vermeidung gesundheitlicher Risiken bei Arbeitsprozessen in Unternehmen. Dafür erlässt die Bundesanstalt „Technische Regeln für Betriebssicherheit“. Unter dem Kürzel „TRBS“ werden sie im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ (GMBI), dem amtlichen Organ der deutschen Bundesregierung und der Bundesministerien, veröffentlicht. TRBS 2153 – eine umfangreiche …
Bild: Neue Schlauchserie PUR AS für neue Richtlinie
Neue Schlauchserie PUR AS für neue Richtlinie
Ableitfähig ist nicht gleich ableitfähig – neue TRBS 2153 (ehem.BGR132) NORRES Schlauchtechnik, Gelsenkirchen, hat eine neue Schlauchserie entwickelt. Hintergrund der neuen Entwicklung ist die Überführung der BGR 132 in die nun bundesweit gültige TRBS 2153. Bisher wurden Explosionsschutzmaßnahmen durch die BGR 132 geregelt. Eine wichtige Neuerung ist …
Bild: Standardwerk zum Prüfen elektrischer Geräte aktualisiertBild: Standardwerk zum Prüfen elektrischer Geräte aktualisiert
Standardwerk zum Prüfen elektrischer Geräte aktualisiert
… und gerichtsfest sind. Und halten ihre Prüfprotokolle einer kritischen Untersuchung stand? Was von Elektropraktikern beim Prüfen zu beachten ist, geben die Betriebssicherheitsverordnung, die TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) und die Norm DIN VDE 0701-0702 vor. Wie diese Vorgaben aber normgerecht und rechtssicher in die Praxis umgesetzt …
Bild: Gesucht – gefundenBild: Gesucht – gefunden
Gesucht – gefunden
Neuer NORRES Kurzkatalog „Sonderausgabe 2010 TRBS 2153“ erscheint im März Ab März ist der neue NORRES Kurzkatalog „Sonderausgabe 2010 TRBS 2153“ erhältlich. Wie der Titel schon sagt, ist die seit Mai 2009 bundesweit gültige Regel das Thema des neuen Katalogs. Auf 40 Seiten findet der Leser viele Informationen zur TRBS 2153 sowie ein breites Angebot …
Bild: Weiterbildung im Explosionsschutz für befähigte Personen (§14 + § 15 BetrSichV)Bild: Weiterbildung im Explosionsschutz für befähigte Personen (§14 + § 15 BetrSichV)
Weiterbildung im Explosionsschutz für befähigte Personen (§14 + § 15 BetrSichV)
Die TRBS 1203 und die Betriebssicherheitsverordnung verpflichten den Betreiber einer Ex-Anlage, befähigte Personen regelmäßig weiterbilden zu lassen. Das Haus der Technik bietet dazu das Seminar „Weiterbildung im Explosionsschutz für befähigte Personen (§14 + § 15 BetrSichV) und Planungsingenieure“ an. Dabei werden die Grundlagen des Explosionsschutzes …
Bild: Fachtagung Druckgeräte 2012: Austauschplattform für Befähigte Personen nach § 2 Abs. 7 BetrSichVBild: Fachtagung Druckgeräte 2012: Austauschplattform für Befähigte Personen nach § 2 Abs. 7 BetrSichV
Fachtagung Druckgeräte 2012: Austauschplattform für Befähigte Personen nach § 2 Abs. 7 BetrSichV
… Druckgeräterichtlinie befasst sich Dr. Jörg Przygodda vom Landesamt für Verbraucherschutz in Dessau. Er klärt über die Rechtswirkung der Leitlinien auf und beschreibt ihre Auswirkungen auf Druckgerätebetreiber. Im Vortrag „Betrieb und Prüfung von Druckgeräten“ vergleicht der Sachverständige für Anlagensicherheit Peter Schau zunächst die Regelwerke TRB, TRD, PED und …
Lösungen für die Praxis auf der Fachtagung Anlagensicherheit und Gewässerschutz 2009 von WEKA MEDIA
Lösungen für die Praxis auf der Fachtagung Anlagensicherheit und Gewässerschutz 2009 von WEKA MEDIA
… Friedrich Schröder vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit informiert über die aktuellen Entwicklungen des geplanten Umweltgesetzbuchs sowie dessen Auswirkungen auf Anlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten auf. Die Diskussion um die wasserrechtliche Fachbetriebspflicht bildet einen weiteren Schwerpunkt des Vortrages. Wertvolle …
Wichtige Impulse für die Praxis auf der Fachtagung Anlagensicherheit und Gewässerschutz 2011
Wichtige Impulse für die Praxis auf der Fachtagung Anlagensicherheit und Gewässerschutz 2011
… einem Vortrag zu den technischen Regeln zum Explosions-, Brand- und Gewässerschutz (TRBS). Dabei geht er auf deren Bedeutung und Geltungsbereich ein und klärt die Auswirkungen auf die praktische Umsetzung. Neue TRGS 800 – Brandschutzmaßnahmen, was ist zu erwarten? Darüber berichtet Peter Beck, BSC Beck + Schmölders Consulting. Die neue Maschinenrichtlinie …
Bild: „Weiterbildung im Explosionsschutz für befähigte Personen (§14 + § 15 BetrSichV) und Planungsingenieure“Bild: „Weiterbildung im Explosionsschutz für befähigte Personen (§14 + § 15 BetrSichV) und Planungsingenieure“
„Weiterbildung im Explosionsschutz für befähigte Personen (§14 + § 15 BetrSichV) und Planungsingenieure“
Die TRBS 1203 und die Betriebssicherheitsverordnung verpflichten den Betreiber einer Ex-Anlage, befähigte Personen regelmäßig weiterbilden zu lassen. Das Haus der Technik bietet dazu erstmalig das Seminar „Weiterbildung im Explosionsschutz für befähigte Personen (§14 + § 15 BetrSichV) und Planungsingenieure“ an. Dabei werden die Grundlagen des Explosionsschutzes …
Sie lesen gerade: Auswirkungen der TRBS 2121-1 auf die Baustellenpraxis