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Mit dem richtigen Versicherungsschutz in die Fahrradsaison

(openPR) Diese Versicherungen sind für alle Verkehrsteilnehmer*innen besonders wichtig

Bei steigenden Temperaturen nimmt auch die Zahl der Verkehrsteilnehmer*innen auf unseren Fuß- und Radwegen spürbar zu. Ob Fahrrad, Scooter oder E-Bike, die Vielfalt der Fortbewegungsmittel bietet Alternativen für jede Altersgruppe. Doch damit steigt auch die Zahl der Unfälle. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welcher Versicherungsschutz wichtig ist. Eine private Haftpflichtversicherung sollte in jedem Fall bestehen. Ebenfalls lohnt sich ein Blick in die Hausratversicherung. „Einige elektrounterstützte Fortbewegungsmittel benötigen jedoch einen speziellen Versicherungsschutz“, so BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.



Die Privathaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Versicherungsvertrag. Eine Person, die einer anderen einen Schaden zufügt, ist dieser zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Wird z. B. mit dem Fahrrad eine andere Person angefahren, so muss der Schädiger für dadurch entstehende Kosten, wie z. B. Schmerzensgeld, Zahnersatzkosten oder gar einer lebenslangen Rentenzahlung aufgrund einer Invalidität, aufkommen. Die hierdurch entstandenen Aufwendungen werden von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Darüber hinaus wehrt die private Haftpflichtversicherung Ansprüche ab, die unberechtigt gestellt werden.

Die Hausratversicherung kommt für Beschädigungen oder den Verlust des Fortbewegungsmittels auf, wenn diese durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl verursacht wurden. Voraussetzung für einen Einbruchdiebstahl ist, dass sich das Fortbewegungsmittel in einem abgeschlossenen Raum, also z. B. im Keller, befunden hat.
Besonderheit Fahrrad: Wird dieses unterwegs geklaut, liegt kein Einbruchdiebstahl vor. Dann wird von einfachem Diebstahl gesprochen, welcher nur bei einigen Tarifen beitragsfrei mit eingeschlossen ist. Ist dieser nicht eingeschlossen, so kann der Einschluss gegen Beitragszuschlag in der Hausratversicherung erfolgen. Besonders bei hochwertigen Fahrrädern ist dieser Einschluss empfehlenswert.

E-Bikes und Pedelecs fallen nicht unter den Schutz der Hausratversicherung, wenn sie nicht mehr als Fahrrad anzusehen sind. „Bestimmte E-Bikes und Pedelecs sind einem Kleinkraftrad gleichgestellt, sie unterliegen der Versicherungspflicht und benötigen daher ein Kennzeichen“, erläutert Boss. Nähere Informationen dazu können Sie unserem Blog-Beitrag nachfolgend entnehmen: https://www.bdv-blog.de/versicherungen-verstehen/fahrrad-e-bike-und-pedelec-unterschiede-und-passende-versicherungen.html

E-Scooter sind bisher noch nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ein Gesetzesentwurf für den Straßengebrauch liegt vor, eine Entscheidung wird im Laufe des Jahres erwartet.

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