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Sonderkontrollverfahren für Luftfracht wird abgeschafft

27.02.201915:50 UhrLogistik & Transport
Bild: Sonderkontrollverfahren für Luftfracht wird abgeschafft
Holger Hille
Holger Hille

(openPR) Ab dem 1.7.2019 darf in Deutschland das Sonderkontrollverfahren für Luftfracht nicht mehr verwendet werden. Die betroffenen Versender müssen rechtzeitig ihre Logistikprozesse umstellen.
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Wie die First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH mitteilt, hat das Luftfahrt-Bundesamt die Beteiligten der so genannten "sicheren Lieferkette" schriftlich informiert, dass das bisher erlaubte Sonderkontrollverfahren (https://first-class-zollservice.de/abschaffung-sonderkontrollverfahren-luftfracht/) nur noch bis zum 30.06.2019 angewendet werden darf.



Betroffen sind Unternehmen, die Güter verschicken, die mit den üblichen Kontrollmethoden wie Frachtröntgenanlagen oder Sprengstoffspürhunden nicht auf verbotenen Inhalt (z.B. Sprengstoff) kontrolliert werden können.

In der Praxis sind dies beispielsweise Chemikalien, die in Fässern transportiert werden können, oder große Säcke und Gebinde, die nicht geröntgt werden können.

Beim Sonderkontrollverfahren handelt es sich um eine Vereinfachung der Frachtkontrolle für bestimmte Waren/Güter, die als Luftfracht mit einem Flugzeug transportiert werden sollen. Luftfracht wird oft mit Passagierflugzeugen transportiert. Wegen des Terrorismusrisikos gelten hier besonders hohe Sicherheitsanforderungen.

Durch das Ende des Sonderkontrollverfahrens können die betroffenen Güter nun nicht mehr als "sicher" deklariert werden, und sind deshalb in Deutschland nicht als Luftfracht mit dem Flugzeug transportierbar.

Den betroffenen Unternehmern wird eine Übergangszeit bis zum 30.06. eingeräumt, um die Transportwege neu zu organisieren.

Holger Hille, Geschäftsführer von First Class, sagt dazu:

"Im ungünstigsten Fall müssen die Versender vom Lufttransport auf Seefracht umstellen- das ist natürlich umständlich. Einige werden in Zukunft aber auch über Flughäfen in Frankreich oder Holland ihre Luftfracht versenden, denn das neue Verbot gilt nur in Deutschland."

Ein gangbarer und gesetzlich einwandfreier Weg, auf dem die betroffenen Versender ihre Güter weiter in Deutschland als Luftfracht versenden können, liegt in einer Zulassung als bekannter Versender (https://first-class-zollservice.de/consults/bekannter-versender/). Dabei verpflichtet sich ein Unternehmen, gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards einzuhalten, und erhält nach Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt eine Zulassung, Luftfracht von deutschen Flughäfen aus zu verschicken.

Holger Hille zieht sein Fazit: "Mit der Zulassung zum bekannten Versender können die Firmen ihre seit Jahren benutzten Frachtwege beibehalten. Allerdings sind für den Zulassungsprozess ca. 3 Monate Dauer einzukalkulieren. Wer ab 1.7. also nicht alt aussehen will, sollte unbedingt schon jetzt mit dem Zulassungsverfahren beginnen."

Die First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH ist seit 1992 Spezialist für Importe und Exporte und berät Unternehmen bei der Erlangung von Zulassungen des Luftfahrt-Bundesamtes. Mehr als 500 Unternehmen haben mit der Hilfe von First Class bereits Zulassungen und Zertifizierungen bekommen.

Für Ihre Fragen zum Thema Sonderkontrollverfahren, Luftsicherheit und bekannter Versender steht Ihnen Geschäftsführer Holger Hille gerne zur Verfügung.




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Pressekontakt:

First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH
Herr Holger Hille
Neckarstr. 45
65479 Raunheim

fon ..: +49 (0)69 247 547 80
web ..: https://first-class-zollservice.de
email : E-Mail

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