(openPR) Sie wollten eigentlich nur zum Ohrenarzt, um sich die Ohren reinigen zu lassen und verlassen die Praxis mit einer Hörgeräteverordnung für ein oder zwei Hörgeräte. Und nun?
Sie können sich natürlich direkt vor Ort bei einem Hörgeräteakustiker beraten lassen. Oder Sie fragen einen Bekannten, der schon Hörgeräte trägt. Vielleicht recherchieren Sie aber auch erst mal in Ruhe im Internet, um sich einen Überblick zu verschaffen.
Und dann stolpern Sie über die verschiedenen Hörgeräte-Hersteller und Hörgeräte-Typen und vor allem über die doch recht unterschiedlich hohen Preise. Informationen werden Sie auf jeden Fall genug erhalten. Aber müssen Sie denn gleich 4000,-€ für ein Paar Hörgeräte ausgeben?
„Nein!“ ist da die klare Antwort von Kerstin Knop, Hörgeräteakustik-Meisterin und Mitinhaberin von revEAR akustik. „Zuzahlungsfreie Hörgeräte sind besser als ihr Ruf. Die Technik in diesen Geräten ermöglicht ein gutes Sprachverstehen, in ruhiger sowie in geräuschvoller Umgebung.“
Die zuzahlungsfreien Hörgeräte oder auch Kassen-Hörgeräte müssen nach aktuellen Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen über zwei Hörgerätemikrofone, drei Hörprogramme und eine Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung verfügen.
„So kann man für unterschiedliche Hörsituationen verschiedene Hörprogramme erstellen. Der Kunde kann nach Bedarf umschalten, je nachdem ob er sich zu Hause befindet, wo es ruhig ist, oder ob er sich mit Freunden in einer belebten Umgebung trifft.“ berichtet Kerstin Knop. „Und die Kassen-Hörgeräte kosten den Kunden 10,-€ gesetzliche Zuzahlung pro Gerät, wenn er eine ohrenärztliche Verordnung hat.“
Weitere Informationen zu zuzahlungsfreien Hörgeräten erhalten Sie bei: revEAR akustik, Kerstin Knop und Petra Niederklostermann GbR, Leipziger Str. 24, 42579 Heiligenhaus













