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Damit Einsatzhelfer nicht vor dem Richter landen

08.10.200622:38 UhrVereine & Verbände

(openPR) 200 Brandschutzexperten diskutierten bei Feuerwehr-Fachtagung in Pfarrkirchen über juristische Konsequenzen von Einsatz-Unfällen

Pfarrkirchen - Feuerwehr-Einsatzleiter und freiwillige Helfer, die bei Einsätzen oft selbst ihr Leben riskieren, stehen bei verschuldeten Unfällen im Visier von Strafverfolgern. "Wer alles getan hat, was man vorhersehen kann, senkt das strafrechtliche Risiko", sagte der Würzburger Jurist Dr. Klaus Gregor bei der 5. Internationalen Fachtagung Atemschutz am Samstag (7. Oktober) im niederbayerischen Pfarrkirchen (Lkr. Rottal-Inn).



Rund 200 Brandschutzexperten aus Deutschland, Österreich und Italien diskutierten über die juristischen Folgen von Unfällen im Einsatz und deren Prävention. Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein war Schirmherr der im zweijährigen Turnus ausgetragenen inzwischen 5. Fachtagung Atemschutz. Rund 15 Industriebetriebe zeigten in einer angegliederten Ausstellung für Fachbesucher modernste Feuerwehrtechnik.

Juristische Konsequenzen von Einsatzunfällen
Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln laut Gregor gegen Feuerwehrangehörige, wenn durch ein Tun oder pflichtwidriges Unterlassen jemand getötet oder verletzt worden ist. Fehlverhalten sei beim Träger der Feuerwehr zu suchen, der keine sicheren Einrichtungen wie Feuerwehrhaus, Geräte und Ausrüstung stellt. Der Leiter der Feuerwehr muss den Kopf hinhalten, wenn er Einrichtungen, Geräte und Ausrüstungen nicht im sicheren Zustand erhält. Einsatzleiter und Vorgesetzte müssen vor den Kadi, wenn sie Feuerwehrangehörige während der Übung, der Ausbildung oder beim Einsatz vermeidbaren Gefahren ausgesetzt haben oder solchen Situationen ausgesetzt haben, denen sie auf Grund ihrer Ausbildung, der körperlichen Fähigkeiten, Ausrüstung und Erfahrung nicht gewachsen waren.

"Unglück kommt im Schleier der Gewissheit daher"
Vorsatz, der aus Wissen und Wollen besteht, stelle sich im Regelfall bei Feuerwehrleuten nicht, so der Vorsitzende Richter am Landgericht Würzburg. Die Justiz prüfe, ob der Verantwortliche fahrlässig gehandelt habe, das Verhalten also vermeidbar und vorhersehbar gewesen sei. "Das Gesetz verlangt von Feuerwehrleuten all die Gefahren zu beachten, die sie kennen oder vorhersehen und vermeiden können", so Gregor. Im anderen Falle führe dies zu einem strafbaren Verhalten. "Das Unglück kommt im Schleier der Gewissheit daher", zitiert der Jurist einen ehernen Grundsatz. Meist sei ein Unglück also nicht erkenn- und vorhersehbar. In solchen Fällen gebe es keinen Strafvorwurf.

Wie bei einem Arbeitsunfall gelte auch bei den Freiwilligen Feuerwehren der Grundsatz der Prävention. Feuerwehreinsatzkräfte könnten sich der Pflichtwidrigkeit schuldig machen. Der Arbeitgeber habe das mit dem Einsatz verbundene Gefährdungspotenzial und Maßnahmen zur Abwehr zu ermitteln. Arbeitnehmer müssten über bei der Einstellung vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen werden. "Es wäre ein grober Fehler, ein Gerät anzuschaffen, zum Einsatz zu bringen und etwa erst einen Monat danach über eine Gefährdungsbeurteilung nachzudenken." Unterweisungen der Feuerwehrleute müssten so erfolgen, dass sie verstanden werden. Außerdem sei zu überwachen, ob sie eingehalten werden. "Die Gefährdungsbeurteilung bedeute für die Verantwortlichen mehr Eigenverantwortung und birgt die Gefahr, die Hausaufgaben nicht gemacht zu haben." Dies sei pflichtwidrig und würde die rechtliche Verantwortung wie bei einem Arbeitsunfall auslösen, so Gregor.

Opfer und deren Familien werden laut Gregor über die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt. Damit bestehe kein Anspruch gegen Vorgesetzte und oder andere Feuerwehrangehörige. Bei (mindestens) grober Fahrlässigkeit eines Verantwortlichen habe der Träger der Unfallversicherung einen Regressanspruch. Bei Angehörigen von Berufsfeuerwehren drohe die Kündigung oder Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers, etwa wenn eine Drehleiter beschädigt wurde.

Bundesweit rund 1,38 Millionen, bayernweit rund 325.000 Menschen tun Dienst bei einer Feuerwehr - oft ein gefährlicher Job. Besonders Atemschutzträger, die direkt ins Feuer gehen, setzen sich einer großen Gefahr aus. Deutschlandweit sind nach Angaben von Ingo Horn vom Internetportal www.atemschutzunfaelle.de im Jahr 2005 bei Atemschutzunfällen drei Feuerwehrangehörige getötet und 29 verletzt worden. Heuer seien bisher zwei Feuerwehrleute getötet und 32 verletzt worden. Seit 1991 wurden 18 tote und 203 Verletzte im Übungs- und Einsatzdienst gezählt. Dazu über 40 Beinaheunfälle. Unfallschwerpunkte sind körperliche und technische Probleme oder taktische Fehler. Präventionsarbeit zu leisten, sei eine wichtige Motivation für das Auswerten von Zwischenfällen im Feuerwehreinsatz, so Horn.

"Freiwillige Helfer stehen mit einem Bein im Gefängnis", sagt Tagungsleiter Berthold Schwarz von der Freiwilligen Feuerwehr Pfarrkirchen. Anlass für den thematischen Schwerpunkt ist der Brand einer Lagerhalle im Dezember 2005 in Tübingen mit tragischen Ausgang: Zwei 24- bzw. 36-jährige Feuerwehrleute im Atemschutzeinsatz kamen dabei ums Leben. Gegen den Einsatzleiter wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das Verfahren wurde ein halbes Jahr später von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da "eine fehlerhafte Einsatzplanung bzw. Leitung nicht nachgewiesen werden konnte", so die Staatsanwaltschaft Tübingen.

"Es sind keine neuen Vorschriften nötig", so Christian Fischer von Feuerwehr Wernau. Nach einem Unfall wie in Tübingen müssten die Hausaufgaben gemacht werden. "Die bestehenden Lösungen reichen dazu aus": Führungskräfte sollten die richtige Atemschutztechnik-Überwachung lernen und regelmäßig üben. Systemfehler würden in realitätsnahen Übungen offensichtlich.

Arvid Graeger (Berufsfeuerwehr Düsseldorf) betonte, die Zusammenarbeit von Feuerwehren innerhalb einer Kommune oder eines Landkreises müssten verbessert werden. Nicht in jeder Stadt müssen alle Geräte angeschafft werden. Wasser war, ist und werde in Zukunft das Standardlöschmittel sein. Für besondere Lagen, etwa bei großen elektrischen Anlagen, metallverarbeitenden Betrieben seien Sonderlöschmittel erforderlich, so der Leiter Strategische Planung bei der Feuerwehr Düsseldorf. Hohe Schaummittel-Verbrauche bei Einsätzen, keine oder zu geringe Mengen eigener Bestände an Spezialschaum erfordern laut Graeger ein geschlossenes, abgestuftes Sonderlöschmittelkonzept.

Druckluftschaum im Innenangriff hinterfragen
Modernste Löschgeräte und -systeme erfüllen laut Dr. Ing. Holger de Vries von der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg-Stellingen nicht immer die Erwartungen. Der Wunsch der Feuerwehren nach der modernsten Technik wie beispielsweise Hoch- und Höchstdrucklöschanlagen sei in der Realität kontraproduktiv und gefährde die Einsatzkräfte. Der Einsatz von Druckluftschaum im Innenangriff wie im Tübinger Fall sei kritisch zu hinterfragen. Sinnvoll wäre es, wenn sich die Feuerwehren auf wirksame standardisierte Verfahren zurückbesinnen, rät de Vries.

René Schubert (Berufsfeuerwehr Essen) kritisierte den EU-Trend zu weniger klarer Normierung. Sicherheits- und Leistungsanforderungen stünden im Vordergrund, wo früher eine Norm konkret Form und Maße geregelt habe. Das EU-Recht verbiete Deutschland sogar, aus warenrechtlichen Gründen strenger zu sein, wie etwa bei der Schutzkleidung HuPF. In der Folge steige die Spannbreite an Qualität. "Die Feuerwehr vor Ort muss genauer prüfen, was früher die deutsche Normierung vorgab", so Schubert.

Digitalfunk als never ending story
"Sicherheit im Einsatz ist im wahrsten Sinne des Wortes überlebenswichtig", sagt Ulrich Cimolino (Berufsfeuerwehr Düsseldorf) mit Blick auf die Einsatzstellen-Organisation. Für die Atemschutzträger sei eine funktionierende Funkverbindung lebenswichtig, für die Einsatzleiter aus strafrechtlichen Gründen. Voraussetzung sei, dass die Technik funktioniere und beherrscht werde. Für jeden Einsatz unter Atemschutz sei die Überwachung vorgeschrieben. Für jeden Trupp unter Atemschutz sei ein eigenes Funkgerät erforderlich. "Nachrüsten ist nicht verboten. Das ist ihr Leben", beschwört Cimolino die Tagungsteilnehmer. Es werden laut Cimolino noch einige Jahre vergehen, bis der lange geforderte Digitalfunk mit einem Milliarden-Aufwand flächendeckend eingeführt werde. Über Jahre und Jahrzehnte würden Konzepte notwendig, die analoge und digitale Systeme zu verbinden.

Ansprechpartner:
Freiwillige Feuerwehr Pfarrkirchen
2. Kommandant Berthold Schwarz
D-84347 Pfarrkirchen
Telefon: +49.8561.4468
Mobil: +49.179.2292463
E-Mail: E-Mail
Internet: www.feuerwehr-pfarrkirchen.de

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