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Crowdinvesting: Sekt oder Selters?

Bild: Crowdinvesting: Sekt oder Selters?
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(openPR) Unternehmen die keine Finanzmittel über traditionelle Kanäle bekommen, versuchen vermehrt über Crowdinvesting Kapital einzusammeln. Online wird ein Geschäftsmodell vorgestellt und nach entsprechenden Investoren gesucht.

Aber Vorsicht ist geboten. Die Geschäftsmodelle werden oft mit blumigen Marketingsprüchen beworben, die mit der Realität wenig zu tun haben. Am Ende steht dann oft die Insolvenz.



Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom
18. 09. 2018 auf www.investmentcheck.de wieder:

Einige Crowd-Pleiten der letzten Wochen: Die Ausfälle werden mehr und niemanden interessiert’s.

Große Ziele haben sie alle. Manche wie Cringle, deren Bezahl-App den Bankenmarkt aufrollen sollte, wollten geradezu revolutionär sein. Notwendiges Kapital sammelten Crowd-Plattformen wie Companisto, Finnest, Kapilendo und Katrim bei Investoren. In den nachfolgenden Fällen dürfte das Geld nun verloren sein. Die Liste der Ausfälle ist die letzten Wochen um einige Firmen länger geworden.

• Cringle
• Cringle 2
• macandoo
• MarkenBörse (Insolvenz)
• nichtraucher.de
• RISUS (Tranche 2) – Top-Zinsen vom IT-Experten

Cringle.

Die im Sommer 2016 gesuchten 800.000 Euro hat Companisto erfolgreich gesammelt. 1.481 Investoren haben darauf vertraut, dass die Bezahl-App für Smartphones den Bankenmarkt revolutioniert. „einfach, sicher und kostenlos“, war das Motto, mit dem in 2015 und 2016 jeweils 450.000 Euro Verlust produziert wurden. Und trotzdem sollte der Unternehmenswert bis August 2017 um 43 Prozent auf stolze sieben Millionen Euro gestiegen sein. Denn auf dieser Basis wollte Companisto erneut bis zu einer Million Euro sammeln. Das gelang nur zum Teil, denn bei 464.300 Euro von 693 Investoren war im Dezember 2017 Schluss. Und obwohl Companisto damals noch mit einer gemeinsamen Erfolgsgeschichte warb, ist nun wenige Monate später beim Amtsgericht Charlottenburg ein Insolvenzantrag gestellt worden.

Risus.

Im August wurde ein Insolvenzantrag für die Risus GmbH gestellt. Für dieses Unternehmen hat Finnest Ende 2016 und ein zweites Mal im Mai und Juni 2017 Geld gesammelt, um damit den Vertrieb der Softwarepakete für Träger sozialer Einrichtungen voran zu bringen. Ein Jahr später folgte nun der Insolvenzantrag, der für Finnest überraschend kam. Offensichtlich hat sich die Crowdplattform vor allem auf externe Bonitätseinstufungen verlassen: „Der Risus GmbH wurde beide Male von externen Rating-Agenturen ‚Gute Bonität‘ testiert.“ Die Anleger hat das Konzept nur begrenzt überzeugt, weil die in 2017 gesuchten 500.000 Euro nur zum Teil gesammelt werden konnten.

macandoo.

Das Investoreninteresse an der Firma, die bayerische BBQUE-Sauce herstellte, war sehr groß. Zwischen 150.000 und 750.000 Euro wollte die Crowdplattform Kapilendo einsammeln. 623.700 Euro kamen Ende 2017 zusammen. Dabei wies die Bilanz per Ende 2016 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus, der sich in 2017 sogar auf über 400.000 Euro vergrößerte. Warum trotz des frischen Kapitals nun kürzlich ein Insolvenzantrag gestellt wurde, wird bei Kapilendo nicht verraten. Aber wenigstens ist auf deren Homepage noch das Investment inklusive eines Hinweises auf den Insolvenzantrag zu finden.

Markenbörse.

Wie viel Geld Katrim für die Markenbörse eingesammelt hat, ist nicht bekannt, da eine entsprechende Anfrage von investmentcheck nicht beantwortet wurde. Gesucht wurden insgesamt 200.000 Euro, um die Idee zur Vermarktung von Markenrechten voran zu treiben. Das gelang nicht wirklich, da sich der Ende 2015 vorhandene, nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in 2016 weiter erhöhte. Im Sommer 2018 war nun Schluss und es folgte der Insolvenzantrag.

Numedo.

Seit ein paar Tagen findet sich bei der Firma Numedo GmbH, die unter der Firmierung Covus Health GmbH Geld bei Investoren einsammelte, ein kurzer Hinweis des Liquidators im Handelsregister: „Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.“ Das sollte zumindest 566 Investoren von Companisto interessieren, die dem Start-up 165.000 Euro gaben. Das Ziel war, Raucher zu Nichtrauchern zu machen und damit Geld zu verdienen. Wirklich geklappt hat das nie. Schon 2015 bestand die Bilanz fast nur aus einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Per Ende 2016 erhöhte sich der Fehlbetrag erneut. Roland Panter von Companisto hat auf Anfrage erklärt, dass es leider nicht gelungen sei, tragfähige Umsatzquellen zu erschließen. Das vormals mit blumigen Marketingsprüchen beworbene Geschäftsmodell wird nun in Bezug auf das Scheitern ganz anders beschrieben: „Da die Erfolgsaussichten zudem als sehr gering eingeschätzt werden, haben die Gesellschafter in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 25.05.2018 beschlossen, das Unternehmen zum 31.05.2018 zu liquidieren.“

Loipfinger’s Meinung.

Nachrangkonstrukte ohne Mitsprache- und Kontrollrechte sind als Investmentvehikel absolut ungeeignet. Die hier mal wieder an fünf aktuellen Beispielen gezeigten Risiken werden nicht durch entsprechende Gewinne überkompensiert. Wo sind denn die Tops, mit denen die Flops wie bei einer Mischkalkulation ausgeglichen werden? Ein weiterer Grund, warum die Tops finanziell die Verluste nicht ausgleichen können, sind die häufig utopisch hohen Unternehmensbewertungen. In diesen Fällen sind gegen die Verantwortlichen eigentlich mehr als nur moralische Vorwürfe gerechtfertigt. Das passiert in der Praxis aber selten, da die kleinen Investitionsbeträge den Ärger nicht lohnen. Spätestens hier wird das Ganze perfide.

Link zum Beitrag

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Crowdinvesting anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Crowdinvesting kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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