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Jacob Adelmann AG: BaFin untersagt Geschäft und ordnet Abwicklung an

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(openPR) Bei der Jacob Adelmann AG mit Sitz in der Schweiz, bei der rund 300 Anleger ca. 1,5 Mio € angelegt hatten, hat die BaFin laut der Financial Times Deutschland, Ausgabe vom 26.09.2006, das Geschäft untersagt und die Abwicklung angeordnet, da die Verantwortlichen ohne die erforderliche Konzession gearbeitet hätten.



Laut FTD vom 26.09.2006 wurde einer Anlegerin beispielhaft eine Rendite von 30 bis 50 Prozent pro Jahr zugesagt. Außerdem sei in einer Private-Placement-Vereinbarung erklärt worden, dass der Investmentmanager für 100 Prozent der eingezahlten Investorengelder hafte.

Der Vermögensverwalter muss Kunden und Vermittler nun schriftlich über die Untersagung der unerlaubt betriebenen Geschäfte informieren und die Gelder ausbezahlen.

Schon in den letzten Monaten waren Zweifel an der Seriosität der Anlage laut geworden. So wurde schon in der Financial Times, Ausgabe vom 19.05.2006, mitgeteilt, dass die Jacob Adelmann AG laut eigener Angabe Mitglied der „Selbstverwaltungsorganisation im Sinne des schweizerischen Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Geldwäscherei“ (SRO) sei, der zuständige Schweizerische Versicherungsverband aber eine SRO-Mitgliedschaft des Vermögensverwalters dementiert habe. Auch mit dem Schweizer Sitz sollte wohl nur Seriosität vorgegaukelt werden, denn wie die FTD vom 19.05.2006 weiter mitteilt, führe die einzige Kontaktnummer auf der Homepage von Adelmann nach Duisburg. Geschäftsführer Holger Börgmann habe denn auch zugegeben, dass der Sitz Schweiz lediglich als „Mantel“ dienen solle.

Die Connection Deutschland-Schweiz wird dabei gerne von Investmentanbietern gespielt, da dieses für deutsche Anleger oftmals mit hoher Sicherheit gleichgesetzt wird.

Unklar ist leider auch völlig, wie die märchenhaften Renditen erwirtschaftet werden sollten, denn Adelmann habe einen Steuerberater damit beauftragt, zu bestätigen, dass die eingezahlten Kundengelder noch auf einem Girokonto der Credit Suisse vorhanden seien, gleichzeitig habe er laut FTD jedoch nicht beantworten wollen, wie die Gelder, die angeblich noch auf dem Konto liegen sollen, die hohen Renditen erwirtschaften sollten.

Auch Volker Pietsch, Chef des DIAS, ist diesen Produkten mit extrem hoher Rendite gegenüber sehr negativ eingestellt: „Diese Raubritterprodukte des Grauen Kapitalmarkts haben in den letzten zwei Jahren überproportional zugenommen, die niedrigen Zinsen begünstigen den Boom dieser Renditeluftschlösser“, äußert er sich in der FTD vom 26.09.2006.

„Neben den übrigen Verantwortlichen könnten insbesondere auch die Vermittler des Produktes schadensersatzpflichtig sein, denn sie müssen auf die hohen Risiken dieser Anlage hinweisen“, so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ®-Vertrauensanwalt

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Jacob Adelmann AG“ anschließen.

Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich ver-halten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessenge-meinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entschei-dung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informa-tionen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Ver-fehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusam-menschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sam-meln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapi-talanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessenge-meinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemein-schaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfol-gung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

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