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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen mit wS

21.08.201812:12 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen mit wS
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(openPR) „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen mit wS (ehem. HBV- und LAU-Anlagen) - Gesetzliche Anforderungen der neuen AwSV“ lautet der Titel eines Seminars, das am 11. Dezember 2018 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Aus den bisherigen 16 Verwaltungsvorschriften für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) entsteht eine Bundesverordnung, die das jahrelange verwirrende Tauziehen um eine einheitliche Regelung beendet. Der Bundesrat hat am 23.5.14 der AwSV zugestimmt.

Es gibt Änderungsvorschläge (mit Begründung) für eine neue Anlage 7 "Anforderungen an Jauche-, Gülle-und Silagesickersaftanlagen" und noch weitere im Detail wie z.B. zum Umschlagen, Begriffe und Anforderung "dicht" und "flüssigkeitsundurchlässig", Flächenanforderungen bei festen wassergefährdenden Stoffen, Anforderungen an Sachverständige.

Das Bundeskabinett entscheidet über die Änderungswünsche. Damit wird die verwirrende Vielfalt von Vorschriften für „VAwS-Anlagen“ nun endlich auf eine bundesweite Basis gestellt.

Den aktuellen Sachstand zeigt dies Seminar den Beteiligten auf, erläutert die entscheidenden Veränderungen für solche Anlagen in den Ländern und erklärt die Grundlagen zur Beurteilung von wassergefährdenden Stoffen, Wassergefährdungsklassen, Kennzeichnung nach GHS-System, der Einfluss von Menge und Art der Stoffe und technische Anforderungen durch ergänzende Vorschriften.

Zur Hilfestellung für die Anlagenbeurteilung und Dokumentation (z.B. Bestandsaufnahme, Betriebsanweisung, Anlagenkataster und Prüfung) werden Unterlagen bereitgestellt und Quellen aufgezeigt.

An prägnanten Beispielen wird die Vorgehensweise diskutiert.

Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter und technische Leiter von Industrie- und Fachbetrieben, Abwasser- und Abfallanlagen, von Wasser-, Bau- und Umweltbehörden, Gewässerschutzbeauftragte, Gutachter und Ingenieure.


Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmegebühr: 289€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/W181211.pdf

Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/W181211.ics

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