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Flugrecht.de verklagt Flughafen München wegen Sicherheitspanne

10.08.201818:08 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Nürnberg, 11. August 2018 - Die Sicherheitspanne von Ende Juli am Münchner Flughafen
wird noch ein weiteres, juristisches Nachspiel haben. Das Fluggastrechteportal flugrecht.de will gerichtlich klären lassen, ob der Flughafen München gegenüber den
betroffenen Passagieren schadensersatzpflichtig ist.

Sicherheitsfehler kostet Millionen

Die Fehler im Sicherheitsbereich am Münchner Flughafen am 28. Juli 2018 verursachten für mehr als 30.000 Passagiere zum Teil mehrtägige Verspätungen. Über 2.000 Fluggäste mussten sogar am Flughafen auf Feldbetten übernachten. Sage und schreibe 20.000 Koffer
erreichten erst nach Tagen ihre Besitzer. Der Schaden für den Flughafen und die Fluggesellschaften gehen in die Millionen. Aber auch die Passagiere erlitten erhebliche
Schäden. Mehraufwendungen für Hotelübernachtungen, verlorene Urlaubstage, verpasste Termine, alles verbunden mit erheblichem Stress für die Betroffenen, insbesondere für die Familien mit Kindern.

Passagiere müssen finanziell entschädigt werden

Das Fluggastrechteportal flugrecht.de ist überzeugt, dass der Flughafen München nicht nur diese Zusatzkosten, sondern die geschädigten Passagiere auch für ihre verlorene Zeit finanziell entschädigen muss. Analog könnte hierfür die EU-Fluggastrechte-Verordnung
261/2004 dienen. Diese sieht einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 600 Euro pro Passagier bei Verspätungen und Ausfällen vor.

„Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn ein Passagier aufgrund eines Fehlers einer Fluggesellschaft pauschale Schadensersatzansprüche geltend machen kann, ein Flughafen bei einem vergleichbaren Sachverhalt aber nicht entschädigen muss. Es geht hier schlicht um
Organisationsversagen, für das der Flughafen gegenüber den Reisenden gerade stehen muss“, so Christian Geltenpoth von flugrecht.de.

Münchner Kanzlei beauftragt

Mit dem Fall wurde die renommierte Münchner Kanzlei KMP3G Klamert Tremel & Partner beauftragt. An diese können sich auch Passagiere wenden, die sich dem Verfahren anschließen wollen. Über die Webseite www.kmp3g.de können sich Betroffene zum Thema
und der geplanten Vorgehensweise informieren.
In einem ersten Schritt soll im Rahmen einer Musterklage die Schadensersatzpflicht des Flughafen München festgestellt werden. Anschließend will die Kanzlei sich um Durchsetzung der Forderungen aller anderen Passagiere bemühen.

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+49 (0) 911 3770577 presse@flugrecht.de

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