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Weitere Verunsicherung auf Seiten der Investoren der Envion AG

20.06.201808:19 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Weitere Verunsicherung auf Seiten der Investoren der Envion AG
CLLB Rechtsanwälte
CLLB Rechtsanwälte

(openPR) Anwaltlich gesetzte Zahlungsfrist fruchtlos verstrichen – CLLB Rechtsanwälte bereiten erste Klagen gegen die Envion AG und weitere Verantwortliche vor

Berlin, München, 19.06.2018

Wie bereits in der Presse vielfach berichtet, wurden von Seiten des Vorstands der Envion AG IT-Forensiker der Blockchain Intelligence Group (BIG) damit beauftragt, die Vorgänge rund um die 40 Mio. mehrproduzierten Token zu untersuchen. Nach Aussage des Vorstands der Envion AG, wurden die Vorwürfe nunmehr von Seiten der BIG auch technisch bestätigt.


Im Februar 2018 erhielt der Vorstand der Envion AG nach eigenen Aussagen erstmals Kenntnis davon, dass zusätzlich zu den im Whitepaper zum ICO der Envion AG prospektierten 100 Mio. EVN Token ca. 40 Mio. weitere, „illegale“ Token erzeugt wurden, ohne die Anleger und Investoren darüber zu informieren. Davon wurden anscheinend mehr als 20 Mio. Token an entsprechenden Kryptobörsen (Crypto-Exchanges) verkauft und „versilbert“. Anleger und Investoren der EVN Token erklärten nun gegenüber der Kanzlei CLLB, dass sie die EVN Token nicht erworben hätten, hätten sie gewusst, dass „hinter ihrem Rücken“ weitere 40 Mio. Token produziert werden, die den Kurswert der EVN Token und damit den Wert der Investments der Anleger verwässern.
Zwischenzeitlich liegt eine umfangreiche technische Analyse des ICO durch die Experten der kanadischen BIG vor. Die Vorwürfe der Anleger wurden durch die BIG bestätigt.
In den letzten Tagen und Wochen meldete sich eine Vielzahl betroffener Anleger des Envion Skandals bei der in München und Berlin ansässigen Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, um Schadenersatzansprüche gegen die Envion AG und die hier verantwortlichen Personen prüfen zu lassen.
Die Kanzlei CLLB forderte daher im Namen ihrer Mandanten die Envion AG u.a. mit Schreiben vom 04.06.2018 auf, das von Seiten der Investoren in die Envion AG investierte Kapital Zug um Zug gegen Rückgabe der hierfür erhaltenen EVN Token, zurückzubezahlen.

Der Envion AG wurde hierfür eine anwaltliche Frist auf Freitag, den 15.06.2018, gesetzt.
„Bisher haben wir trotz Fristsetzung keine Rückantwort auf unsere Aufforderungsschreiben erhalten, erklärt CLLB. Wir werden daher nunmehr im Auftrag unserer Mandanten Zahlungsklagen gegen die Envion AG und weitere Verantwortliche vorbereiten,“ heißt auf Seiten der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Da die Vorwürfe der prospektwidrigen Mehrproduktion von EVN Token von Seiten der Geschäftsführung der Envion AG öffentlich zugestanden wurden, ist für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nicht nachvollziehbar, warum das Unternehmen auf anwaltliche Schreiben ihrer Investoren nicht reagiert.
CLLB hat sich daher im Namen einiger von ihr vertretener Investoren mit weiterem Schreiben vom heutigen Dienstag, den 19.06.2018, nochmal direkt an den Vorstand der Envion AG, Herrn Matthias Wöstmann gewandt, diesmal unter seiner Privatadresse in Berlin.
Parallel dazu, werden von Seiten der Kanzlei CLLB derzeit sämtliche Unterlagen aus den Telegram-Gruppen der EVN Anleger und weitere öffentlich zugänglichen Meldungen und Berichte ausgewertet, um die bereits in Arbeit befindliche Klageschrift weiter zu vervollständigen. Sollte sich die Envion AG auch in Zukunft weigern, sich mit ihren Investoren außergerichtlich auseinanderzusetzen, scheinen entsprechende Klageverfahren unumgänglich, um den bereits jetzt vorliegenden Skandal aufzuklären.
Sofern die ENVION AG und etwaige weitere Verantwortliche von Seiten der zuständigen Gerichte zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden, müssen diese auch die den Investoren entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe erstatten, erklärt das Team von CLLB Rechtsanwälte weiter.
Investoren bei Envion sollten daher prüfen, ob ihnen ggf. ebenfalls Schadenersatzansprüche zustehen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist darüber hinaus für sämtliche Hinweise und Unterlagen dankbar, die zur weiteren Aufklärung verwendet werden können.

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