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Was der Arzt mit Inkrafttreten der EU-DSGVO wissen muss!

17.05.201815:04 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Was der Arzt mit Inkrafttreten der EU-DSGVO wissen muss!
Deutschlands EU-DSGVO konforme Mahnwesen-Lösung
Deutschlands EU-DSGVO konforme Mahnwesen-Lösung

(openPR) Die Einwilligung als Rechtsgrundlage für Datenverarbeitungen gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a, Art. 7 DS-GVO.

Relevanz erlangt sie im Bereich des Forderungsmanagements beispielsweise in Bezug auf privatärztliche Forderungen. Wird eine erteilte Einwilligung als Rechtsgrundlage herangezogen, muss die betroffene Person auf ein ihr diesbezüglich jederzeit zustehendes Widerrufsrecht hingewiesen werden. Dabei muss dieser Widerruf genauso einfach möglich sein wie die Erteilung der Einwilligung.



Beispiel:
Der entsprechende Hinweis könnte wie folgt aussehen: Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre nachfolgende Zustimmung jederzeit widerrufen können. Ihr Widerruf entfaltet rechtliche Wirkung nur für die Zukunft ab Widerruf. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten ( hier sollten diese Daten so genau und umfassend wie möglich beschrieben werden ) zum Zwecke…....( hier sollte der entsprechende Zweck bzw. die Zwecke, sofern mehrere verfolgt werden, angegeben werden) von… ( hier den Namen des Verantwortlichen und seine Anschrift angeben ) verarbeitet werden.

Sonderfälle:

Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ( z.B. Gesundheitsdaten oder Daten zu religiöser Überzeugung ) ist grundsätzlich untersagt ( Art. 9 Abs. 1 ).

Das Verbot der Verarbeitung gilt allerdings nicht, soweit Art. 9 Abs. 2 Buchstabe f herangezogen werden kann. Hiernach ist die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, wozu auch der Forderungseinzug gehört, erlaubt, soweit die Verarbeitung erforderlich ist.

So wie beispielsweise bei der Bearbeitung von Forderungen aus dem Gesundheitsbereich: Hier erteilt der Patient (betroffene Person) häufig bislang schon zum Zeitpunkt der Behandlung eine Einwilligung zu Zwecken des Forderungsmanagements. Auch nach den neuen Vorschriften der DS-GVO kann sich der Inkassodienstleister nach wie vor auf diese Einwilligung stützen.

Als Inkassodienstleister legt die twenty4collect GmbH großen Wert auf den Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten. Daher freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass eine Verarbeitung Ihrer Daten durch uns ab dem 25. Mai 2018 auf der Grundlage der DS-GVO erfolgt. Unter https://www.24collect.de ist der Mandanten Guide veröffentlicht und einsehbar. Der Guide richtet einen Blick auf das Wesentliche zu allen für das Forderungsmanagement relevanten Neuerungen, die für uns als Inkassodienstleister ab dem 25. Mai 2018 in Kraft treten.

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