(openPR) Es gibt Branchen, die durchaus einen besseren Ruf genießen als es die Personaldienstleistung tut. Insbesondere das Thema Zeitarbeit sorgt immer wieder für öffentliche Diskussionen. Sogar von einem Zweiklassensystem in Industrieunternehmen ist mitunter die Rede. Dem sind sich auch Dennis Grenzel und Klaus-Dieter Michaelsen, Gründer und Geschäftsführer des regionalen Personaldienstleisters FKS, bewusst.
Keine kurzfristigen Einsätze
„Wir haben FKS 2010 gegründet, um Bewerber in regionalen Unternehmen in Festanstellung zu bringen“, so Dennis Grenzel. Damit wollen die beiden Unternehmer, die selbst lange Jahre Erfahrungen bei einem großen Personaldienstleistungskonzern gesammelt haben, sich ganz bewusst vom Thema Leiharbeit abgrenzen. „Wir haben uns auf die Vermittlung von Fachkräften in der Industrie spezialisiert. Uns geht es nicht darum, Mitarbeiter von einem kurzfristigen Einsatz zum nächsten zu schicken. Vielmehr ist das Ziel immer, dass unsere Mitarbeiter in den jeweiligen Betrieben fest übernommen werden“, erklärt Klaus-Dieter Michaelsen.
Weiter auf Wachstumskurs
FKS ist mittlerweile in Attendorn, Kreuztal und Lüdenscheid mit einer Niederlassung vertreten und weiter auf Wachstumskurs. Dennoch will das Unternehmen regional bleiben und sich auch in Zukunft auf die Wirtschaft in Südwestfalen konzentrieren. Den Grund dafür erläutert Dennis Grenzel: „In der Siegerländer und Sauerländer Industrie kennen wir uns einfach am besten aus. Mit zahlreichen Unternehmen arbeiten wir zum Teil viele Jahre zusammen und wissen, welche Anforderungen an Bewerber gestellt werden. So können wir passgenau und langfristig Fachkräfte vermitteln. Und der Erfolg gibt uns Recht. Allein im letzten Jahr wurden 258 unserer Mitarbeiter in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen“, freut sich Dennis Grenzel.
Bewegung in der Branche
In der Branche der Personaldienstleister tut sich momentan einiges. Mit der Reform des AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) werden 2018 neue Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer und zum Thema Equal Pay wirksam. Für Mitarbeiter bedeutet das einerseits, dass sie bei ein und demselben Betrieb nicht länger als 18 Monate am Stück überlassen werden dürfen. Der zweite wichtige Punkt, der sich schon Januar 2018 ändert, ist die Equal-Pay-Regelung. Demnach hat ein Zeitarbeiter nach 9 bzw. 15 Monaten ununterbrochenem Einsatz im Entleihunternehmen Anspruch auf eine gleichwertige Bezahlung wie die Stammmitarbeiter des Unternehmens. Das umfasst grundsätzlich alle auf den Lohnabrechnungen ausgewiesenen Bruttovergütungsbestandteile. Diese Neuerungen stellen so manchen Dienstleister vor Schwierigkeiten und mit Sicherheit wird sich hier die Spreu vom Weizen trennen. FKS sieht hier keine Probleme: „Unsere Mitarbeiter verdienen ohnehin schon das gleiche wie ihre festangestellten Kollegen. Und was die Überlassungsfrist angeht, die berührt uns kaum, denn in den meisten Fällen sind unsere Mitarbeiter nach einem guten halben Jahr bereits fest in den Kundenbetrieb übernommen worden.“













