(openPR) Berlin, 15.09.2006. Leider dürfen die vom Patentamt zugelassenen Bezeichnungen „TÜV – ATD“, „TÜV – DEGAS – ATD“, „TÜV – Tepasse“ etc. per Markenurkunde vom 08.06.2006 vorläufig nicht mehr verwandt werden. Im Zusammenhang mit den beabsichtigten technischen Dienstleistungen gilt dieses ebenfalls für die Wortmarke „Gebäude TÜV“.
Dagegen wurde nicht untersagt, dass die „Deutsche Gesellschaft für Anlagensicherheit mbH (DEGAS-ATD GmbH)“ sich als „erster privater TÜV“ bezeichnen darf und bundesweit „TÜV-Dienstleistungen“ anbietet. Die Geschäftsführer R. Tepasse und F. Mücke sind mit dem Urteil vorerst zufrieden, da es dem Wettbewerb zumindest eine Chance gibt. Unabhängig hiervon werden wir, sobald wir die Urteilsbegründung erhalten haben, die Entscheidung danach prüfen, ob wir in die Berufung gehen sollten.
Die DEGAS-ATD GmbH als „erster privater TÜV“ wird zukünftig regelmäßig ihr Angebot im Internet darstellen und Entwicklungen zur europaweiten Anlagen- und Prüfsicherheit mitteilen.
V.i.S.d.P.:
DEGAS – ATD GmbH
Adlergestell 129
12439 Berlin
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www.degas.de
Öffentlichkeitsbeauftragte Frau Markwardt
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