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Versicherte im Tarif-Dschungel - Gesetzliche Krankenkassen bieten ab April viele Wahlmöglichkeiten an

09.03.200721:36 UhrGesundheit & Medizin
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(openPR) Die allermeisten Gesetzlichen Krankenkassen wollen die neuen Regelungen der Gesundheitsreform nutzen und bereits vom 1.April an ihren Versicherten eine Vielzahl unterschiedlicher Wahltarife anbieten, solche, die mit einer Beitragserhöhung verbunden sind (wie z.B. Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden), aber auch solche mit Beitragssenkungen (wie z.B. Hausarztmodell, Selbstbeteiligung oder Kostenerstattung).



Die Barmer beispielsweise will nach eigenen Angaben insgesamt 18 neue Tarife anbieten. Neben Angeboten für besondere Versorgungsformen (wie Beteiligung an einem Hausarztmodell oder an sog. Disease-Management-Programmen für chronisch Kranke) soll es auch Angebote für besonders kostenbewusste Versicherte geben, die ihre Beiträge senken möchten. Auch die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) und die Techniker Krankenkasse (TK) wollen zahlreiche neue Tarife anbieten, ebenso wie viele große Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK).

Besonders kreativ, zumindest im Ersinnen zugkräftiger Tarifnamen war die "BIG", die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, nach eigener Werbung die "erste gesetzliche Direktkrankenkasse Deutschlands", was nichts anderes heißt, als dass sie die Kosten für Filialen vor Ort spart und nur einen Telefonservice vorhält. In der BIG-Pressemitteilung heißt es: " Ob 'Geld zurück' oder gesetzlicher Schutz plus privater Zusatzleistung - die Versicherten der BIG können zukünftig von Flatrate bis Premium wählen, wie ihr individueller Versicherungsschutz aussehen soll. Wer sich für die Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit oder Selbstbehalt entscheidet, ist 'BIG-Payback-Kunde'. Wer seine Krankenversicherung um eine private Zusatzversicherung ergänzt, erhält den Premium-Schutz."

Viele Versicherte, die sich mit dem "Rundum-Sorglos"-Schutz ihrer Krankenkasse nicht zufrieden geben, sondern sich mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten beim Krankenversicherungsschutz wünschen, werden ab 1.April dann vor der Qual der Wahl stehen. Versichertenbefragungen haben für solche Wahltarife ein sehr unterschiedliches Interesse ermittelt, je nach Tarif und damit verbundenen Konditionen.

In der Studie "Der Patient vor der Wahl" waren Versicherten 14 verschiedene Modelle und Tarife zur Auswahl und individuellen Gestaltung der Krankenversicherungsvertrags vorgegeben worden (darunter etwa: Hausarztmodell, Einschluss von Alternativmedizin, Ausschluss von Bagatell-Erkrankungen, verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen usw.), die jeweils exakt bezifferte Beitragssenkungen oder auch Beitragserhöhungen mit sich brachten. Das Ergebnis war: 94% aller Befragten hatten zumindest an einer der 14 Wahlmöglichkeiten Interesse, im Durchschnitt wurden etwa 5-6 Tarifangebote ausgewählt. Die populärsten beitragssenkenden Tarife waren: Verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen, Hausarztmodell, Arzneimittelliste. Bei den beitragserhöhenden Modellen lagen eine "Innovationsgarantie" (Kasse übernimmt neue Therapien, wenn der Arzt dies für richtig hält) und die Finanzierung von Alternativmedizin ganz vorne.

In repräsentativen Bevölkerungsumfragen des Gesundheitsmonitor der Bertelsmann-Stiftung hat sich andererseits gezeigt, dass das Interesse der Versicherten an den einzelnen Tarifen sehr unterschiedlich ausfällt. Modelle zur Beitragsrückerstattung und Selbstbeteilung oder auch zur Kostenerstattung stoßen nur bei einer kleinen Minderheit auf Zuspruch, vor allem bei Besserverdienenden. Insbesondere dem sog. Kostenerstattungs-Tarif, bei dem man wie in der PKV die Arzthonorare zunächst selbst bezahlt und dann bei der Kasse einreicht, können GKV-Versicherte wenig abgewinnen. Kein Wunder, denn der Arzt rechnet oft einen höheren Betrag ab als ihn die Kasse erstattet. Und auch das Selbstbeteiligungsmodell erscheint vielen Versicherten zu sehr als Lotteriespiel. Auf der anderen Seite finden jedoch Hausarztmodelle, bei denen man sich verpflichtet, zunächst einen Allgemeinarzt aufzusuchen, einen extrem hohen Zuspruch.

weitere Informationen:
http://www.forum-gesundheitspolitik.de/dossier/index404.htm

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