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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht …. Vortrag am 27.02.2012 im Rahmen des Quartierkonzepts Neuss-Erfttal

03.02.201212:13 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Neusse, den 03.02.2012 - Der Stadtteil Neuss-Erfttal soll für Senioren lebenswerter werden. Dafür wurden am 18.01.2012 im Bürgerhaus Erfttal erste Ideen gesammelt. Auf Initiative von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk soll ein Quartierskonzept entstehen, an dem Verbände, Anwohner und die Stadt mitarbeiten. "Wir müssen vor Ort etwas tun und dürfen nicht darauf warten, dass andere es schon richten werden", findet der Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Pflegeexperte Werner Schell. Über die Veranstaltung berichtete die Neuss-Grevenbroicher Zeitung am 19.01.2012 ( http://www.ngz-online.de/neuss/nachrichten/nachbarschaftshilfe-fuer-senioren-1.2677879 ).



Im Rahmen des Quartierkonzepts Erfttal wird es am 27. Februar 2012, 17.00 - 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, Bedburger Straße 61, 41469 Neuss-Erfttal, bereits eine erste Folgeveranstaltung geben, und zwar mit einem Vortrag von Werner Schell zum Thema

„Patientenautonomie am Lebensende – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Organspende.“

Dazu heißt es in einer Ankündigung:

Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten sie konkret haben, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch darauf abzielende Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen.
Aktuelle Diskussionen über die Organspende haben zusätzlich zu einer großen Verunsicherung beigetragen. Es stellen sich folglich viele Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Wie ist die Rechtslage im Zusammenhang mit einer Organspende? Welche Bedeutung hat der Hirntod? Was gilt es zu beachten bzw. zu bedenken?
Es wird bei den aktuellen Erörterungen zur Organspende zum Beispiel außer Acht gelassen, dass eine Organspendeerklärung meistens mit einer Patientenverfügung, die auf einen Behandlungsabbruch abzielt, überhaupt nicht vereinbart werden kann. Obwohl es insoweit einige Erklärungsversuche und zusätzliche Erklärungstexte gibt, kann ernstlich kaum nachvollzogen werden, wie eine Organspendebereitschaft mit einem Behandlungsabbruch, z.B. künstliche Beatmung, zusammen passen kann. Dies wäre auch jeweils im Einzelfall fachlich abzuklären und den BürgerInnen zu erläutern.

Der Eintritt ist frei! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Werner Schell -Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

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