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Schweiz - Schranken fallen - Es bleiben die Zollkontrollen und Reglementierungen im Personaltransfer

16.12.200820:38 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Arbeit-EU.info - Expertenportal für den Internationalen Personaltransfer
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(openPR) Durch den Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen entfallen ab heute (12.12.2008) dei Personengrenzkontrollen und der Schengenraum erweitert sich auf 25 europäische Staaten. Da die Schweiz aber (noch) nicht der Europäischen Union beigetreten ist, gelten weiter die bisherigen Ausfuhrregelungen und stichprobenartige Zollkontrollen werden weiter - auch an den bisherigen Grenzstationen - beibehalten.



Schlagbäume und Grenzkontrollen weg - Umsetzung an Flughäfen erst am 29.03.09

In der Nacht vom 11. auf den 12.12.2008 ist der Beitritt der Schweiz um Schengenraum vollzogen worden, die Grenzschranken geöffnet und die Grenzkontrollen eingestellt werden. Eine künftig verstärkte so genannte Hinterlandkontrolle bleibt nach Auskunft der Bundespolizei und soll mit einer Quote von 3 bis 5 % auch die weitere Warenkontrolle zur Einhaltung der Zollaus- und -einfuhrbestimmungen gewährleisten.

Bringt Zugehörigkeit zu Schengen-Raum die Schweiz auch der EU näher?

Bereits im Jahr 1982 hat die Schweiz der EU in Brüssel ein Beitrittsgesuch vorgelegt, das inzwischen aber "eingefroren" ist. Die Beitrittanstrengungen sind derzeit bei den Eidgenossen politisch nicht durchsetzbar, da der Widerstand und die Ängste der Bürger von den großen Nachbarstaaten geschluckt bzw. erdrückt zu werden, nicht zuletzt wegen des geringen Mitspracherechts bei dann auch für die Schweiz verbindlichen EU-Regelungen.

Regelungen im Personaltransfer noch weit von EU-Angleichung entfernt

Tatsächlich sind die Regelungen im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerbeschäftigung zwar erleichtert worden, aber noch weit von der Umsetzung der Gleichstellung der EU-Richtlinien entfernt, wie die Experten zum Internationalen Personaltransfer von ARBEIT-EU wissen.
So hat die Schweiz beispielsweise trotz massiven Drucks der EU-Kommission am 25.06.2008 in Brüssel sich nicht bereit erklärt, von ihrer achttägigen Voranmeldepflicht für EU-Dienstleister beim Personaltransfer in die Schweiz abzurücken, obwohl diese Praktik für die EU-Kommission mit dem EU-Freizügigkeitsabkommen, das die Schweiz anzuwenden angiebt, nicht vereinbar ist (mehr hier ).

Auslandsentsendungen/-überlassungen für ausl. Zeitarbeitsfirmen bleiben verboten

Auch der Personaltransfer von Personaldienstleistern bzw. Zeitarbeitsfirmen aus den EU-Staaten in die Schweiz ist als so genannter "Personalverleih" noch immer fast vollständig verboten, nicht nur im Bereich der so genannten "Auslandsüberlassung", sondern auch bei der reiner Entsendung, auch "Hucke-Pack-Entsendung" genannt, d.h. der Überlassung an Entleihunternehmen, die außerhalb der Schweiz ansässig sind und die Zeitarbeitskräfte zum Einsatz mit in die Schweiz nehmen.
"Die Schweiz will ihren Arbeitsmarkt zwar öffnen um Fachkräfte aus anderen EU-Staaten zu bekommen, aber Zeitarbeitsfirmen weiter abschotten, obwohl sie die entsprechende Anwendung der EU-Entsenderichtlinien gegenüber der EU zugesagt hat," kommentiert Gerd Bauer vom Expetenportal Arbeit-EU diese aus seiner Sicht bestehende Diskriminerung der Personaldienstleister aus den EU-Staaten, die Situation.

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