08.10.2007 - 09:35 - Politik, Recht & Gesellschaft

Arbeitmärkte in der EU wachsen zusammen! - Nur noch geringe Schranken der EU-Mitgliedsstaaten bieten Chancen

Pressemitteilung von: Arbeit-EU
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Arbeit-EU.de - Die erste Plattform für Informationen zum Personaltransfer innerhalb der Europäischen Union
Die Arbeitsmärkte in der Europäischen Union wachsen infolge der immer geringeren Beschränkungen gerade gegenüber den im Jahr 2004 sowie Anfang des Jahres beigetretenen EU-Oststaaten immer näher zusammen.
Doch noch lange sind nicht alle Schranken aufgehoben.
Für die Personalrekrutierung bieten sich - vor allem in den Osteuropäischen Staaten - damit neue Chancen.

Die meisten der "alten" EU-Mitgliedsstaaten nahmen mit dem Beitritt der 10 neuen Staaten am 01.05.2004 das Recht in Anspruch, ihre Arbeitsmärkte für den Zugang von Arbeitnehmern zum heimischen Arbeitsmarkt - zunächst für 2 Jahre - abzuschotten.
Im Rahmen der möglichen Verlängerung um weitere 3 Jahre, haben dann im Mai 2006 viele EU-Staaten ihre Arbeitsmärkte ganz oder überwiegend geöffnet.
Die Anfang 2007 beigetretenen EU-Neustaaten Bulgarien und Rumänien haben von der liberaleren Arbeitsmarktpolitik der EU-Alt-Staaten allerdings bisher nur teilweise profitiert.

Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU-Staaten sehr unterschiedlich

Während einige der EU-Staaten, wie z.B. Großbritannien, Irland und Schweden, bereits im Mai 2004 ihre Arbeitsmärkte ohne Einschränkungen ließen, haben eine Vielzahl der EU-Staaten von der Verlängerung im Mai 2006 keinen Gebrauch mehr gemacht, sondern den Zugang für die Arbeitnehmer der EU-Beitrittsländer ganz oder überwiegend frei gegeben.
Österreich und Deutschland nutzten ihr Recht auf Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für weitere drei Jahre, d.h. bis 2009.
Doch auch hier bröckeln die Beschränkungen bereits ab und den ersten Ausnahmen werden weitere folgen, wie das Internetportal zum EU-Personaltransfer ARBEIT-EU.de aktuell berichtet.

Freizügigste EU-Staaten - Schweden hat keinerlei Schranken

Schweden, Irland und Großbritannien haben von Anfang an von Beschränkungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt abgesehen und allen Arbeitnehmern die Tätigkeit in Ihrem Land angeboten.
Nachdem der Unmut in der britischen Bevölkerung über den massiven Zuzug von Polen immer stärker wurde, hat die britische Regierung wie auch Irland für Rumänien und Bulgarien nunmehr den Erwerb einer Arbeitsgenehmigung verlangt und Schranken auferlegt.
Einzige EU-Staat ohne jegliche Schranken bleibt damit Schweden.

Vielfach zunächst erfolgte Einschränkungen seit 2006 weggefallen

Belgien, Luxemburg, Frankreich und Dänemark hatten bereits 2004 keine völlige Zugangsbeschränkung, sondern eine restriktive Zuzugspolitik angewandt.
Seit Mai 2006 haben diese EU-Staaten die Schranken für die Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten, auch in bestimmten Branchen für Rumänien und Bulgarien, ganz fallen lassen.

Weitere EU-Staaten, wie z.B. Spanien und die Niederlande, haben ihre Arbeitsmärkte Anfang 2006 geöffnet, wobei dies einheitlich nur eingeschränkt für Arbeitskräfte aus Bulgarien und Rumänien gilt.

Österreich und Deutschland lassen als "Nachzügler" erste Schranken fallen

Die einzigen beiden EU-Staaten, die ihren Arbeitsmarkt nach wie vor abschotten, sind Österreich und Deutschland, die im März bzw. April 2006 eine Verlängerung des Arbeitsverbots für Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsstaaten, inzwischen auch Bulgarien und Rumänien, bis 2009 beschlossen haben und eine Verlängerungsoption bis 2011 bereits ins Auge gefasst hatten.
Doch auch hier nehmen die Stimmen in der öffentlichen Diskussion, insbesondere aus der Wirtschaft, zu, die Öffnung des osteuropäischen Arbeitsmarkts voranzutreiben. Grund ist die Hoffnung auf die Rekrutierung fehlender Fachkräfte, die das weitere Wirtschaftswachstum bremsen.
So hat die deutsche Regierung vor zwei Wochen dann auch die Öffnung des Arbeitsmarkts für Ingenieure und Hochschulabsolventen beschlossen, die ab November 2007 gelten soll.
Und im Ergebnis sind die Beschränkungen auch heutzutage bereits "löchrig".
Über diesen und weitere bereits bestehende Wege sind nun auch in Deutschland derzeit für Arbeitnehmer aus den EU-Neu-Staaten schon Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben.

Schrankenkloser Zugang in alle EU-Neu-Mitgliedsstaaten

Alle zwölf neuen EU-Staaten haben ihren Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus allen EU-Mitgliedsstaaten geöffnet. Nur in Slowenien und Zypern muss die Beschäftigung nachträglich zu Überwachungszwecken registriert werden.

Ausblick bis 2009: Fast alle Arbeitsmarktbeschränkungen sind beseitigt

Es bleibt zu erwarten, dass noch vor 2009 nahezu alle Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union beseitigt sind.
Für die beiden direkten an die EU-Beitrittsstaaten angrenzenden EU-Mitglieder Österreich und Deutschland wird hier sicherlich noch eine auch heftige öffentliche Diskussion notwendig sein.

Künftig freier EU-Arbeitsmarkt bietet neue Chancen

Doch die Globalisierung - auch des Arbeitsmarktes - wird ein längeres Aufrechterhalten der Zugangsbeschränkungen nicht zulassen und ganz neue Chancen im gesamten EU-Wirtschaftsraum bieten.

Topaktueller Bericht der Internetplattform für den EU-Personaltransfer - Arbeit-EU

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Mehr zu den Chancen auf dem EU-Arbeits- und Personalmarkt, gerade auch in den osteuropäischen Staaten sowie zu anderen Themen des Personaltransfers innerhalb der EU-/EWR-Staaten lesen Sie auf der stets aktuellen Internetplattform www.Arbeit-EU.de, die seit Anfang 2007 umfassende Informationen zum Personaltransfer innerhalb der Europäischen Union sowie Informationsseminare (u.a. ganz aktuell auch zu den "Chancen in Mittel-/Ost-Europa") von Experten bietet!
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Arbeit-EU.de
Internetplattform für Informationen zum EU-Personaltransfer
Postfach 310210 - 90202 Nürnberg - Germany
e-mail:
www.ARBEIT-EU.de

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Das neue Internetportal wurde Anfang 2007 eröffnet, um allen Personalverantwortlichen und Personaldienstleister sowie alle Arbeitnehmer Informationen zu den Regelungen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerbeschäftigung innerhalb der Europäischen Union zu bieten.

Neben topaktuellen Informationen bietet das Portal Seminare und vor allem künftig ab Ende März 2007 umfangreiche und detaillierte Informationen zuden Besonderheiten der Regelungen in den einzelnen EU-Staaten. Es ermöglicht daher den Unternehmen ohne großen Aufwand die notwendige Informationen zu erhalten, um ihre Mitarbeiter schnell und rechtssicher in den EU-Staaten einzusetzen. Arbeit-EU.de ist europaweit die erste Internetplattform für diese wichtigen Informationen. - www.ARBEIT-EU.de

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