(openPR) Was war passiert? Der Kläger lehnt es als Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas ab, (Fremd )Blutinfusionen zu erhalten. Am 14. April 2002 kam er wegen akut aufgetretener Schmerzen im Brustraum in das Klinikum Augsburg. Die Ärzte hielten dort eine Herz-Notfalloperation für erforder¬lich, aber für undurchführbar, weil der Kläger einer Gabe von (Fremd )Blutprodukten nicht zustimmte. Das Klinikum Fulda war allerdings bereit, eine Operation auch ohne solche Transfusionen durchzufüh¬ren. Das "Krankenhaus-Verbindungskomitee der Zeugen Jehovas" veranlasste, dass der Kläger am Abend des 15. April 2002 mit einem Hubschrauber von Augsburg nach Fulda geflogen und dort noch in der Nacht operiert wurde, was erfolgreich verlief. Der Kläger beantragte er¬folglos, ihm die Kosten für den Hubschraubertransport in Höhe von 4.950 Euro zu erstatten.
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat in dem Verfahren B 1 KR 11/07 R am 2. November 2007 diese ablehnende Entscheidung der Krankenkasse bestätigt.
Quelle: PM Nr. 37/2007 des BSG >>> zur PM im Volltext >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2007&nr=10114&pos=3&anz=40













