(openPR) Die BÄK unterstützet das Bemühen der Länderjustizminister, endlich zu einheitlichen Regelungen bei der Leichenschau zu kommen. Dies können wir einer aktuellen Meldung der BÄK entnehmen.
„Die Bundesärztekammer hat bereits im Januar 2003 ein Mustergesetz zur ärztlichen Leichenschau- und Todesbescheinigung vorgelegt, das dem Ziel bundeseinheitlicher gesetzlicher Vorschriften dient. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam nach zukunftsweisenden Lösungen Ausschau zu halten“, kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe den jüngsten Beschluss der Justizministerkonferenz zur Überprüfung des derzeitigen Systems der Leichenschau in Deutschland.“ »»»
Quelle: BÄK >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.5457.5539
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Auf Initiative von Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat sich die Justizministerkonferenz in Berlin für eine bessere Leichenschau in Deutschland ausgesprochen.
Vgl. dazu den Kurzbericht unter jusline.de >>> http://www.jusline.de/index.php?cpid=0920e51183510618590069d5c148aec4&feed=10815
Dass derzeit noch Defizite bei den Leichenschauen zu beklagen sind, dürfte ebenso unbestritten sein wie die Tatsache, dass der „Schutz des menschlichen Lebens und die Aufklärung von Tötungsdelikten zu einem zentralen Anliegen des Strafrechts“ gehört (so Müller-Piepenkötter). Das Thema erfordert ein Höchstmaß an Sensibilität, zumal es auch darum gehen dürfte, im Rahmen der Diskussion um eine verbesserte Leichenschau mögliche Stigmatisierungseffekte für die Ärzteschaft zu vermeiden. In diesem Sinne kann dem Statement des Präsidenten der BÄK nur beigepflichtet werden, so dass es um zukunftsweisende Lösungen gehen muss. Wenig hilfreich erscheint mir in diesem Zusammenhang allerdings die Kritik des stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Hausärzteverbandes zu sein, wonach die „Zahl der Justizirrtümer ... sicherlich genau so hoch wie die Zahl vermeintlich nicht erkannter Tötungsdelikte (ist)". Auch diese Erkenntnis ist unbestritten, hilft aber keineswegs weiter, denn auch Justizirrtümer gilt es zu vermeiden, wobei hier in einem rechtsförmigen Verfahren zumindest die Chance besteht, in der nächst höheren Instanz die fehlerhafte Entscheidung korrigieren zu können. Von daher bestehen gute Gründe, auch an dem dualen System der Leichenschau einzelner Bundesländer festzuhalten und diese bundeseinheitlich einzuführen. Auch bei einer besonders qualifizierten Leichenschau können und werden Fehler passieren, so dass die zweite Leichenschau nicht entbehrlich wird.





















