12.04.2007 - 11:25 - Gesundheit & Medizin
Tatort Pflegeheim: Den ungeklärten Todesfällen auf der Spur
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Die Qualitätsoffensive in der Pflege mit all ihren wohlmeinenden Statements scheint nicht mehr zu genügen.
Der Bayerische Landtag hat weitestgehend den Anträgen der Grünen entsprochen, um so die Qualität der Leichenschauen verbessern zu können. Hintergrund für diese Initiative der Gründen ist, dass nahezu jedes zweite Tötungsdelikt in Deutschland bei Leichenschauen unentdeckt bleibt.
"Für uns ist eine verbesserte Leichenschau ein wichtiges Instrument der Prävention", sagte die sozialpolitische Sprecherin Renate Ackermann. Gerade bei älteren Menschen und Pflegeheimbewohnern werde vorschnell der Totenschein ausgestellt und dabei übersehen, dass der Tote möglicherweise Opfer eines Pflegefehlers geworden ist.“
Quelle: Pressemitteilung der Grünen – Fraktion – Bayern >>> zur PR-Mitteilung v. 22.03.07 >>> www.gruene-fraktion-bayern.de/cms/pressemitteilungen/dok/...
Allerdings sind die Grünen mit ihrer Forderung, den Totenschein künftig nicht vom behandelnden Arzt, sondern von einem unabhängigen Leichenbeschauer ausstellen zu lassen, gescheitert.
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Ob Qualitätsdefizite in der Leichenschau zu beklagen sind, kann und soll hier nicht entschieden werden. Bedenklich hingegen stimmt, dass offensichtlich die Leichenschau als ein wichtiges Instrument der Prävention begriffen wird, so dass aus den zu klärenden Todesfällen Konsequenzen für eine Pflege artis zu ziehen sind. Ist dies so gemeint? Oder geht es im Kern um den Präventionsgedanken im Strafrecht?
Näheren Ausschluss hierüber gibt der Antrag einiger Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90 Die Grünen
„Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Qualität und die Objektivität der Leichenschauen in Bayern zu erhöhen. Im bayerischen Leichenschauwesen wird eingeführt, dass nicht der behandelnde Arzt sondern ein zweiter Arzt die Leichenschau vornimmt.
Begründung:
Die Feststellung der Todesursache kann dazu führen, Fehlverhalten beteiligter Personen aufzudecken. Deshalb ist es objektiver, sie von einer in jeder Hinsicht unbeteiligten Person vornehmen zu lassen. Dies gilt insbesondere, sobald wirtschaftliche Abhängigkeiten gegeben sind. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Arzt für ein ganzes Altenheim zuständig ist.“
Quelle: Antrag Drucksache 15/7367>>> www.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Bas...
Nun wissen wir es also ganz genau: Bei einem Arzt, der ggf. ein ganzes Altenheim betreut, besteht die Vermutung für eine wirtschaftliche Abhängigkeit und sofern dieser auch noch dazu berufen ist, die Todesursache festzustellen, besteht die Gefahr, dass die Feststellung der Todesursache vereitelt wird.
Ob diese Begründung dazu angetan ist, für ein gebotenes überobligatorisches Engagement der Hausärzte bei der Betreuung von Alterspatienten in stationären Pflegeeinrichtungen zu werben, mögen Sie selbst entscheiden. Gerade die derzeitige Situation in der Pflege lässt allerdings vermuten, dass der angestellte Heimarzt oder der qua Kooperationsvertrag dauerhaft vertraglich gebundene Hausarzt vor Ort eine echte Option ist, um die lege artis Behandlung der Patienten mit Blick auf die ganzheitliche Krankenversorgung sicherstellen zu können. Prävention – auch im strafrechtlichen Sinne – setzt weit vor dem Leichenschaubericht an, mal ganz abgesehen davon, dass dann der Patient einem „finalen pflegerischen Fehlschlag“ erlegen ist.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Der Bayerische Landtag hat weitestgehend den Anträgen der Grünen entsprochen, um so die Qualität der Leichenschauen verbessern zu können. Hintergrund für diese Initiative der Gründen ist, dass nahezu jedes zweite Tötungsdelikt in Deutschland bei Leichenschauen unentdeckt bleibt.
"Für uns ist eine verbesserte Leichenschau ein wichtiges Instrument der Prävention", sagte die sozialpolitische Sprecherin Renate Ackermann. Gerade bei älteren Menschen und Pflegeheimbewohnern werde vorschnell der Totenschein ausgestellt und dabei übersehen, dass der Tote möglicherweise Opfer eines Pflegefehlers geworden ist.“
Quelle: Pressemitteilung der Grünen – Fraktion – Bayern >>> zur PR-Mitteilung v. 22.03.07 >>> www.gruene-fraktion-bayern.de/cms/pressemitteilungen/dok/...
Allerdings sind die Grünen mit ihrer Forderung, den Totenschein künftig nicht vom behandelnden Arzt, sondern von einem unabhängigen Leichenbeschauer ausstellen zu lassen, gescheitert.
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Ob Qualitätsdefizite in der Leichenschau zu beklagen sind, kann und soll hier nicht entschieden werden. Bedenklich hingegen stimmt, dass offensichtlich die Leichenschau als ein wichtiges Instrument der Prävention begriffen wird, so dass aus den zu klärenden Todesfällen Konsequenzen für eine Pflege artis zu ziehen sind. Ist dies so gemeint? Oder geht es im Kern um den Präventionsgedanken im Strafrecht?
Näheren Ausschluss hierüber gibt der Antrag einiger Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90 Die Grünen
„Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Qualität und die Objektivität der Leichenschauen in Bayern zu erhöhen. Im bayerischen Leichenschauwesen wird eingeführt, dass nicht der behandelnde Arzt sondern ein zweiter Arzt die Leichenschau vornimmt.
Begründung:
Die Feststellung der Todesursache kann dazu führen, Fehlverhalten beteiligter Personen aufzudecken. Deshalb ist es objektiver, sie von einer in jeder Hinsicht unbeteiligten Person vornehmen zu lassen. Dies gilt insbesondere, sobald wirtschaftliche Abhängigkeiten gegeben sind. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Arzt für ein ganzes Altenheim zuständig ist.“
Quelle: Antrag Drucksache 15/7367>>> www.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Bas...
Nun wissen wir es also ganz genau: Bei einem Arzt, der ggf. ein ganzes Altenheim betreut, besteht die Vermutung für eine wirtschaftliche Abhängigkeit und sofern dieser auch noch dazu berufen ist, die Todesursache festzustellen, besteht die Gefahr, dass die Feststellung der Todesursache vereitelt wird.
Ob diese Begründung dazu angetan ist, für ein gebotenes überobligatorisches Engagement der Hausärzte bei der Betreuung von Alterspatienten in stationären Pflegeeinrichtungen zu werben, mögen Sie selbst entscheiden. Gerade die derzeitige Situation in der Pflege lässt allerdings vermuten, dass der angestellte Heimarzt oder der qua Kooperationsvertrag dauerhaft vertraglich gebundene Hausarzt vor Ort eine echte Option ist, um die lege artis Behandlung der Patienten mit Blick auf die ganzheitliche Krankenversorgung sicherstellen zu können. Prävention – auch im strafrechtlichen Sinne – setzt weit vor dem Leichenschaubericht an, mal ganz abgesehen davon, dass dann der Patient einem „finalen pflegerischen Fehlschlag“ erlegen ist.
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