(openPR) Es stellt sich zunehmend als ein Ärgernis dar, dass der zur Entscheidung berufene Gesetzgeber trotz der gebotenen Dringlichkeit keine Veranlassung sieht, sich mit aller Konsequenz den Fragen der Patientenautonomie am Ende des Lebens zu widmen.
Die Politiker verkünden unablässig die Notwendigkeit spezieller Regelungen und es fragt sich, woran das Gesetzesvorhaben scheitert. Der von der Bundesjustizministerin vorgelegte (erste) Gesetzentwurf zur Patientenverfügung wurde zurückgenommen, weil ihrer Meinung nach der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen sei.
In der Deutschen Ärztezeitung konnten wir in dieser Woche lesen, dass u.a. der baden-württembergische Justizminister U. Goll eine klare gesetzliche Regelung zur Reichweite und Bindungswirkung von Patientenverfügungen fordert.
Der Mitteilung kann entnommen werden, dass die Regierungskoalition „noch“ in dieser Legislaturperiode zu einer Regelung kommen will; die Bundesjustizministerin plant, bis Mitte 2007 einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Nun haben wir als Bürgerinnen und Bürger durchaus Verständnis dafür, dass die Regierungskoalition zukunftsweisende Reformen auf den Weg bringen will, wenngleich dies nicht hinderlich sein sollte, ein seit Jahren höchst sensibles und kontrovers diskutiertes Thema endlich einer Klärung zuzuführen.
Der Regelungsbedarf ist unverkennbar, nicht zuletzt auch deswegen, weil in der Sterbehilfediskussion nicht selten Positionen von Interessenverbänden vertreten werden, die über ein alltagstheoretisches Räsonnieren nicht hinaus kommen: es fehlt mancherorts die erforderliche Sensibilität für die höchst bedeutsamen Fragen am Ende Lebens und zwar insbesondere mit Blick auf die mit der Sterbehilfedebatte verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen.
>>> mehr dazu unter http://www.iqb-info.de/Sterbehilfe_und_Grundrechtsschutz.pdf














