14.02.2008 - 06:58 - Gesundheit & Medizin

Das „Schweigen“ der Bundesärztekammer

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
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Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Wir haben hier bei openPR öfters über die Sterbehilfe-Debatte berichtet – zuweilen kritisch und nachfragend und auch gegenwärtig konfrontieren wir die ethische Berufsseele der Ärztefunktionäre mit unangenehmen Fragen.

Innerhalb der Ärzteschaft, die ihre ethischen Grundsatzfragen zunächst selbst identifiziert, scheint die „Ruhe“ im wahrsten Sinne des Wortes eingekehrt zu sein, wenn es darum geht, in einem Wertediskurs Stellung zu beziehen. Es steht zu vermuten an, dass eines der letzten Statements des Präsidenten der Bundesärztekammer in der causa Sterbehilfe und ärztliche Assistenz seine Wirkung nicht verfehlt hat, kündigt er doch ganz öffentlich an, persönlich Anzeige erstatten zu wollen, sobald ein Arzt in Deutschland Sterbehilfe leistet.

Nun – dieses persönliche Engagement bleibt freilich dem Präsidenten vorbehalten, auch wenn es ein Weg in die falsche Richtung ist. Es muss uns Bürger nachdenklich stimmen, wenn dieser Hinweis im Ergebnis dazu führt, dass innerhalb der Ärzteschaft eine lebendige Diskussion über die zentralen Fragen am Lebensende verhindert wird – vielleicht aus Angst vor den angekündigten Repressionen?

Mir scheint, dass die Bundesärztekammer mit Blick auf ihr ethisches Grundsatzvotum in erhebliche Argumentationsschwierigkeiten geraten ist. Sofern Ärzte eine andere Gewissensentscheidung getroffen haben, müssen die Ärztekammer darlegen und argumentieren, warum dieser Gewissensentscheidung kein entsprechendes Gehör verschafft wird. Vielleicht – so ist provozierend nachzufragen – hat die BÄK die verfassungsrechtlichen Grenzen ihrer Standesethik in einem höchst individuellen Wertekonflikt selbst erkannt und verschließt sich daher einer weiteren standesrechtlichen und standesethischen Diskussion? Dies könnte ein Motiv für das „Schweigen“ nicht nur der BÄK sein, wenn es darum geht, ganz offen über den Grundrechtsschutz der Ärzte mit Blick auf ihre ureigene Gewissensentscheidung im Rahmen der Sterbehilfe-Debatte zu diskutieren.

Im Ergebnis ein durchaus beklagenswerter Zustand, denn gerade die Stimme der einzelnen Ärzte und Ärztinnen muss gehört werden und nicht die der Ärztefunktionäre, die uns vielleicht glauben schenken wollen, als sei die Position der BÄK einhellig konsentiert.

Wertkonservatives Standesdenken „bricht“ Verfassungsrecht in dem Maße, in dem die Ärzte zur „Unmündigkeit“ durch Drohgebärden angehalten werden. Keine gute Aussichten für den aufgeklärten Arzt und noch weniger für den autonomen Patienten.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

IQB - Lutz Barth
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