(openPR) Die Staatsanwaltschaft Halle/Saale soll Ermittlungen gegen die Richter eines Zivilsenates des Oberlandesgerichts in Naumburg (Sachsen-Anhalt) wegen des Verdachts der Rechtsbeugung führen.
Rechtsbeugung ist ein Verbrechenstatbestand mit einer Mindeststrafandrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe.
Hintergrund ist, dass die Richter einem türkischen Vater mehrfach das Sorge- und Umgangsrecht bezüglich seines Kindes abgesprochen haben, dies, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt hat, dem Vater "mindestens der Umgang mit seinem Kind" zusteht.
Im Sommer hat dann Bundesverfassungsgericht dem Naumburger OLG-Senat ins Gebetbuch geschrieben, er habe "außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht" den väterlichen Umgang verhindert.
Es bleibt abzuwarten, ob die zuständigen Strafrichter dann genauso hart mit den OLG-Kollegen umgehen, wie die OLG-Richter mit dem türkischen Vater.
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