Patientenverfügungen & Reichweitenbegrenzung – Attacke auf die Patientenautonomie?
(openPR) Neuss, den 27.07.2012 - Der Paderborner Diözesan-Ethikrat hat „Empfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen“ vorgelegt. Darin wird auf die Reichweitenbegrenzung bei solchen Verfügungen aufmerksam gemacht und in diesem Zusammenhang von einem "Selbsttötungswunsch" gesprochen. Am Ende des Papiers wird sogar angeregt (oder im Kern sogar gefordert), dass ggf. seitens eines Heimträgers auf einen Vertragsabschluss verzichtet werden soll. Das ist natürlich alles sehr vorsichtig umschrieben. Im Ergebnis heißt das aber wohl: Wer nicht die Reichweitenbegrenzung akzeptiert, den nimmt ein katholischer Heimträger nicht auf!
Die Empfehlungen sind in dieser Form nicht zu akzeptieren. Daher hat sich Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk mit einem Brief an das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf und die Verbraucherzentrale – Bundesverband in Berlin gewandt. Dabei wurde auf die Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 20.07.2011 mit der Titelung „Patientenverfügung darf nicht durch Gewissensklausel im Heimvertrag außer Kraft gesetzt werden“ Bezug genommen.
Der Brieftext steht im Forum Werner Schell unter folgender Adresse zur Verwendung vollständig zur Verfügung:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?p=67724#67724
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk versteht sich als Lobby (Interessenvertretung) für pflegebedürftige und behinderte Menschen (Patienten) bzw. ihrer Rechtsvertreter / (pflegenden) Angehörigen und ist bei Bedarf um Beratung und Hilfe bemüht. Dabei nimmt die Selbsthilfe einen herausragenden Stellenwert ein. Die Unterstützung bzw. Veranlassung von entsprechenden Selbsthilfeaktivitäten, z.B. regelmäßige Pflegetreffs, Gesprächskreise und sonstige Gruppentreffen, ist eine wichtige Aufgabe. Dabei stellt das Netzwerk seine Aktivitäten vor allem auf die Bedürfnisse der dementiell erkrankten Personen (= geriatrische Einschränkungen) ab.
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