(openPR) Die Prometa Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH, die bei vielen der mittlerweile insolventen Anlagefonds der Falk Unternehmensgruppe als Treuhandgesellschaft fungierte, hat beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Mit Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgerichts – München vom 27.05.2009 wurde zunächst die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Michael C. Frege, München, bestellt. Die Prometa fungierte bei nahezu allen Falk-Fonds als Treuhandkommanditistin. Die Falk-Anleger schlossen ausschließlich mit der Prometa, nicht aber mit Fondsgesellschaft Treuhandverträge ab. Im Handelsregister eingetragen ist nur der Treuhandkommanditist, die Prometa GmbH. Gegen die Prometa kommen insbesondere Ansprüche wegen Aufklärungsverschulden und Prospekthaftung in Betracht. Als Treuhänder ist sie nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich zur Aufklärung der Anleger vor Risiken der Beteiligung verpflichtet. Diese Aufklärungspflicht ist sie in vielen Fällen nicht nachgekommen. Bei der Falk-Gruppe handelt es sich um den größten deutschen Anbieter für geschlossene Immobilienfonds. Bereits um die Jahrtausendwende befand sich die Gruppe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, nachdem die von ihr verwalteten Objekte nicht mehr die prognostizierten Mieteinnahmen erbrachten. Am 29. März 2005 stellte der haftende Gesellschafter Helmut W. Falk für drei Gesellschaften der Falk-Gruppe, die Falk Capital KG, die Falk Development KG und die Falk Financial Marketing KG einen Insolvenzantrag. Mittlerweile liegen zahlreiche Insolvenzen bei Beteiligten vor. Betroffene Anleger sollten sich angesichts dieser neuen Situation unbedingt anwaltlich beraten lassen. Es gilt die Vertretung im Insolvenzverfahren und insbesondere die Auswirkungen bei Ausscheiden des Treuhänders zu prüfen.






















