07.02.2007 - 11:30 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Falk Fonds 73 und 74 droht die Insolvenz
Pressemitteilung von: RAe Hänssler & Häcker-Hollmann
Nachdem bereits einige Fonds der Falk Fonds Gruppe aufgrund ihrer Unterdeckung in die Insolvenz geraten sind, spitzt sich jetzt auch für die Falk Fonds 73 und 74 die Lage zu.
So wurde den Anlegern dieser Falk Fonds Anfang des Jahres mitgeteilt, dass die bislang eingezahlten Sonderopfer für eine Sanierung der Fonds nicht ausreichen. Ferner wurde ihnen seitens der Verwaltungsgesellschaft mitgeteilt, dass die ursprünglich finanzierenden Banken in beiden Fonds ihre Forderungen zwischenzeitlich an die Credit Suisse International veräußert hätten. Die Credit Suisse dränge dabei ihrerseits auf eine zeitnahe Befriedigung ihrer Forderungen aus dem Verkauf der Immobilien.
Nach Angaben der Verwaltungsgesellschaft sei in beiden Fonds die Veräußerung der Immobilien die einzige Möglichkeit die so wörtlich „latente Insolvenzgefahr“ abzuwenden. Um die hierfür erforderliche Zustimmung der Anleger zu erwirken, wurden diese zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 23.02.2007 geladen.
Fakt ist: Die Situation der Anleger beider Fonds hat sich gravierend verschlechtert.
In jedem Fall wird Anlegern geraten sich anwaltlichen Rat einzuholen, da vorliegend große Haftungsrisiken bestehen könnten.
Diana Römhild
- Rechtsanwältin-
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Rechtsanwälte
Hänssler & Häcker- Hollmann
Freihofstraße 6
73730 Esslingen
Tel.: 0711/ 930 81 10; Fax : 0711/ 36 84 38
e-mail:
www.hh-h.de
Die Rechtsanwaltskanzlei Hänssler & Häcker- Hollmann hat sich seit ihrer Gründung 1995 auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankenrecht spezialisiert.
So wurde den Anlegern dieser Falk Fonds Anfang des Jahres mitgeteilt, dass die bislang eingezahlten Sonderopfer für eine Sanierung der Fonds nicht ausreichen. Ferner wurde ihnen seitens der Verwaltungsgesellschaft mitgeteilt, dass die ursprünglich finanzierenden Banken in beiden Fonds ihre Forderungen zwischenzeitlich an die Credit Suisse International veräußert hätten. Die Credit Suisse dränge dabei ihrerseits auf eine zeitnahe Befriedigung ihrer Forderungen aus dem Verkauf der Immobilien.
Nach Angaben der Verwaltungsgesellschaft sei in beiden Fonds die Veräußerung der Immobilien die einzige Möglichkeit die so wörtlich „latente Insolvenzgefahr“ abzuwenden. Um die hierfür erforderliche Zustimmung der Anleger zu erwirken, wurden diese zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 23.02.2007 geladen.
Fakt ist: Die Situation der Anleger beider Fonds hat sich gravierend verschlechtert.
In jedem Fall wird Anlegern geraten sich anwaltlichen Rat einzuholen, da vorliegend große Haftungsrisiken bestehen könnten.
Diana Römhild
- Rechtsanwältin-
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Rechtsanwälte
Hänssler & Häcker- Hollmann
Freihofstraße 6
73730 Esslingen
Tel.: 0711/ 930 81 10; Fax : 0711/ 36 84 38
e-mail:
www.hh-h.de
Die Rechtsanwaltskanzlei Hänssler & Häcker- Hollmann hat sich seit ihrer Gründung 1995 auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankenrecht spezialisiert.
News-ID: 119107 • Views: 1736
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© 2004-2012 openPR | Impressum



