(openPR) „Der Staat sei verpflichtet, die Selbsttötung mit einem starken sozialen Tabu zu bannen“, so Schockenhoff.
Dies ist exakt der springende Punkt in der leidigen Debatte: das selbstbestimmte Sterben und die Diskussion hierüber soll entgegen allen anderen Bekundungen zum Trotz nach wie vor tabuisiert werden. Von einer solchen „Verpflichtung des Staates“ kann überhaupt keine Rede sein und da hilft es wenig, wenn Schockenhoff auf Immanuel Kant verweist (Quelle: v. A. Fricke, Assistierter Suizid entzweit die Experte, in Ärzte Zeitung v. 27.01.09).
Ein Blick in das Grundgesetz hilft hier dem Theologieprofessor weiter.
Der Psychologe Michael Wunder hat überdies im Deutschen Ethikrat die Frage aufgeworfen: "Kann der einzelne Arzt das aushalten, tödliche Medikamente zu verordnen und gleichzeitig in der Pflicht zu sein, Leben zu erhalten?" (Quelle: A. Fricke, Assistierter Suizid, aaO.)
Nehmen wir die aktuellen Umfragen bei den Ärzten uninterpretiert zur Kenntnis, dann ist die Frage beantwortet! Ein nicht unbeachtlicher Teil unter den Ärztinnen und Ärzten kann sich vorstellen, in bestimmten Situationen bei einem freiverantwortlichen Suizid zu assistieren. Im Übrigen sollten wir die Ärzte und Ärztinnen diese Frage selbst beantworten lassen, zumal das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht zur Fremdbestimmung führt.
Eine weitere Tabuisierung der ärztlichen Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid des Patienten führt „nur“ zu einem verstärkten Sterbehilfe-Tourismus und dies dürfte nun wahrlich keine dauerhafte Lösung sein, drängen doch einzelne Experten in dem Wertediskurs die Sterbewilligen in eine Anonymität, aufgrund derer sie dem „Bannspruch“ zu entfliehen versuchen, um letztlich selbstbestimmt sterben zu können.
Lutz Barth




















