(openPR) Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main eine Klage von Lehman-Anlegern gegen ihre Bank abgewiesen hat, entschied das Amtsgericht Leipzig in einem aktuellen Urteil zugunsten der Anleger. Betroffene Anleger müssen jedoch nicht unsicher werden. Die unterschiedlichen Entscheidungen beruhen auf unterschiedlichen Sachverhalten. Bei der Bewertung einer Finanzierungsberatung sind verschiedene Komponenten zu berücksichtigen, wie das Anlegerverhalten, die Erfahrung des Anlegers mit vergleichbaren Anlagen und der Zeitpunkt, zu dem Lehman-Anlagen empfohlen wurden. Wegen der grundsätzlichen Probleme derartiger Fälle sollten betroffene Anleger fachkundige anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. In den seltensten Fällen wird ein Kreditinstitut von sich aus dem Anleger eine Fehlberatung zugestehen und diesen entsprechend entschädigen. Im Fall, über den das AG Leipzig zu entscheiden hatte, hat das Gericht einen Beratungsfehler festgestellt, da das Geld für einen bestimmten Zweck angelegt werden sollte. Der Anleger wollte ausdrücklich eine sichere Geldanlage und hatte betont, dass er ein sicherheitsorientierter, konservativer Anlegertyp sei.


















