Fast sechs Monate nach dem Lehman-Zusammenbruch – Eine erste Zwischenbilanz

Pressemitteilung von: KSR Kanzlei Siegfried Reulein

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Die Finanzkrise des letzten Jahres droht sich nun in eine tiefgreifende Wirtschaftskrise zu entwickeln. Auslöser für diese tiefgreifende Rezession war der Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Mitte September 2008, also vor ca. sechs Monaten.
Die Pleite der Lehman Brothers hat auch viele tausende deutsche Anleger in Angst und Schrecken um ihr erspartes Geld versetzt. Soweit es sich um Spareinlagen handelt, die deutsche Anleger bei der deutschen Tochter der Lehman Brothers angelegt hat, so dürfte zeitnah eine Entschädigung über die deutsche Einlagensicherung stattfinden, die auch für die deutsche Tochter der Lehman Brothers gilt.
Hiervon profitieren jedoch Inhaber von Zertifikaten nicht. Zertifikate nehmen als Inhaberschuldverschreibungen weder an der gesetzlichen Einlagensicherung noch an dem Einlagensicherungsfonds deutscher Privatbanken teil.
Daher bleibt den betroffenen Anlegern, die vielfach einen Großteil oder sogar ihr gesamtes Vermögen auf Anraten ihres Bankberaters in Lehman-Zertifikate investiert haben, nur die Hoffnung, durch eine erfolgreiche Inanspruchnahme der die Papiere vermittelnden Bank, den eingetretenen Schaden auszugleichen und ihr investiertes Geld wieder zurückzuerhalten.
Die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die vermittelnde Bank können nicht pauschal ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bewerten werden. Entgegen der vielfach geäußerten Auffassung im Hinblick auf eine klageabweisende (Einzelfall-)Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 28.11.2008, die vielfach Gegenstand der medialen Berichterstattung war, bestehen in vielen Fälle gute Chancen gegenüber der Bank Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dies zeigen verschiedene in der Zwischenzeit ergangene Gerichtsentscheidungen, in denen eine Falschberatung festgestellt worden ist, aber auch die Erkenntnisse aus zahlreichen Gesprächen, die Rechtsanwalt Siegfried Reulein mit geschädigten Anlegern geführt hat.
Regelmäßig wurden geschädigte Anleger falsch oder überhaupt nicht darüber aufgeklärt, das ihnen ein Zertifikat angeboten wird. Risiken dieser Anlageform wurden nicht offengelegt oder verharmlost. Die Empfehlung zum Erwerb von Lehman-Zertifikaten ging häufig an den ausdrücklich geäußerten Kundenwün-schen, die nicht selten explizit nach einer Festgeld- oder Spareinlage fragten, vorbei.
Bei einer Anlageberatung muss der Bankberater zutreffend über Risiken und Besonderheiten einer Anlage aufklären. Bei einem Zertifikat muss demnach neben dem sog. Emittentenrisiko, also dem Risiko, dass die das Zertifikat ausgebende Bank wie im Falle Lehman insolvent gehen kann, auch darauf hingewiesen werden, dass im Falle eines „Verkaufs“ des Zertifikats vor dessen Endfälligkeit (z.B. weil der Anleger das Geld dringend benötigt) hohe Verluste drohen können. Auch besteht die Gefahr bei bestimmten Papieren, dass im Falle des Unterschreitens sog. Barrieren oder Schutzschwellen die vielfach von Bankmitarbeitern garantierte Rückzahlung des investierten Anlagebetrages nicht sicher ist und der Kunde im Zeitpunkt der Fälligkeit des Zertifikats mit nicht unerheblichen Kapitalverlusten rechnen muss.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Reulein besteht jedoch noch ein weiterer aussichtsreicher Ansatzpunkt für eine Rückforderung des angelegten Geldes:
„Viele Bankmitarbeiter haben Kunden nicht darüber aufgeklärt, dass und in welcher Höhe die vermittelnde bzw. verkaufende Bank selbst mit dem Vertrieb dieser Papiere verdient. Hierüber ist aber aufzuklären, um den Kunde in die Lage zu versetzen, selbst beurteilen zu können, ob ihm das Anlageprodukt aufgrund seiner Qualität oder vielleicht auch wegen des nicht unerheblichen wirtschaftlichen Eigeninteresses des Bankmitarbeiters bzw. der Bank angeboten wird. Auf diesen evidenten Interessenkonflikt zwischen wirtschaftlichem Eigeninteresse bei der Vermittlung einer Anlage und den Interessen des Kunden sowie seiner Anlagewünsche und –ziele ist der Kunde aufmerksam zu machen. Wird er hierüber nicht aufgeklärt, so hat er gute Chancen unter Hinweis auf diese fehlende Aufklärung sein investiertes Geld im Wege der Rückabwicklung des Zertifikaterwerbs zurückzuerhalten.“
Inhaber von Lehman-Zertifikaten sollten sich – sofern sie es ohnehin nicht schon gemacht haben – anwaltlich beraten und das Bestehen von Schadensersatzansprüchen im Einzelfall prüfen lassen.
Eine Prüfung von Ansprüchen und deren Geltendmachung sollte umgehend erfolgen, da in vielen Fällen die Verjährung berechtigter Ansprüche droht. Es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, die mit dem Entstehen des Anspruchs, regelmäßig also ab dem Zeitpunkt der Vermittlung bzw. Beratung und dem Erwerb der Papiere zu laufen beginnt. Insofern sollten sich Anleger, die im Jahre 2006 Lehman-Zertifikate erworben haben, schnellstmöglich an einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden und das Bestehen von Ansprüchen und die Erfolgsaussichten ihrer Durchsetzung prüfen lassen.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

KSR | Kanzlei Siegfried Reulein
RA Siegfried Reulein
Pirckheimerstraße 33
90408 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10
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Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg, Telefon: 0911/760 731 10, E-Mail: . Schwerpunktmäßig ist RA Reulein seit Jahren auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts sowie des Anlegerschutzes tätig. Dort ist er hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der Vermittlung von Zertifikaten, der Rückabwicklung von Fondsanlagen aller Art, insbesondere Immobilienfonds, atypisch stiller Beteiligungen sowie mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Banken, Anlagevermittler, Anlageberater und Prospektverantwortliche, gerade auch aus dem Kauf einer Schrottimmobilie befasst.

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