17.10.2008 - 11:40 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Lehman Brothers - Handlungsoptionen für betroffene Anleger
Pressemitteilung von: Prof. Dr. Thieler - Prof. Huber - Heike - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Insolvenz der US-amerikanischen Großbank Lehman Brothers belastet auch in Deutschland verschiedene Anleger. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Anlegern bei Lehman Brothers, deren Anlagen dem deutschen oder einem ausländischen Einlagensicherungssystem unterliegen und ungesicherten Anleihen. Zahlreiche Anleger haben beispielsweise gesicherte Einlagen bei Lehman Brothers, darunter auch verschiedene Städte und Gemeinden. Diese verlassen sich darauf, dass der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken (BdB) den bislang größten Schadensfall der deutschen Wirtschaftsgeschichte wirtschaftlich tragen kann. Der vollständige Ausfall der US-Investmentbank Lehman Brothers könnte nach Informationen aus Finanzmarktkreisen den Sicherungsfonds mit bis zu 6 Milliarden Euro belasten. Die deutsche Tochter der Investmentbank ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken mit einer Deckungssumme in dieser Höhe angeschlossen. Die Höhe der Belastung für den Fonds bemisst sich im Wesentlichen nach den Verwertungsmöglichkeiten für die deutsche Lehman-Tochtergesellschaft. Sollte ein voller Schadensfall zu regulieren sein, könnte es auch für die Entschädigungseinrichtung problematisch werden. Eventuell müssten die dem Rettungsfonds angeschlossenen deutschen Geldinstitute Kapital nachschießen. Fachkreise sprechen von einem aktuellen Volumen des Einlagensicherungsfonds von etwa 4,6 Milliarden Euro. Die gesamten Verbindlichkeiten der deutschen Lehman-Tochter sollen sich nach Informationen aus Finanzkreisen dagegen auf über 14 Milliarden Euro belaufen. Im ungünstigsten Fall könnte der Entschädigungsfonds daher durch Lehman Brothers nahezu ausgeschöpft werden, so dass für andere Ausfälle keine Mittel vorhanden wären. Dieses Problem stellt sich für Inhaber von Zertifikaten des Bankhauses Lehman Brothers erst gar nicht. Bei einem Zertifikat handelt es sich um ein Wertpapier bzw. eine Schuldverschreibung einer Bank oder eines anderen Emittenten, deren Verzinsung und/oder deren Rückzahlung von bestimmten Bedingungen abhängen. Zertifikate sind rechtlich betrachtet Schuldverschreibungen. Schuldverschreibungen eines Kreditinstitutes des privaten Bankgewerbes sind jedoch nicht durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Der Einlagensicherungsfonds deckt nur Guthaben auf Termin-, Spar- sowie Girokonten ab. Zusätzlich stellen Zertifikate im Gegensatz zu Investmentfonds kein Sondervermögen dar, das im Insolvenzfall geschützt wäre. Einfach gesagt gewährt der Anleger der Bank, die das Zertifikat herausgibt, Kredit. Fast jedes Kreditinstitut in Deutschland hat Produkte der US-Investmentbank vertrieben. Fachleute gehen von zehntausenden von Anlegern aus. Diesen ist zu empfehlen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen ihren Vermittler zu prüfen, insbesondere wenn sie die Zertifikate erst kürzlich erworben haben, obwohl die Situation bei Lehman Brothers längst in Fachkreisen bekannt war. Anleger von Zertifikaten Lehman Brothers droht demgemäß ein Totalverlust ihrer Einlagen. Das Risiko des wirtschaftlichen Ausfalls des Herausgebers des Zertifikats, sog. Emittentenrisiko, trägt bei Zertifikaten grundsätzlich der Anleger. Die Anleger waren in vielen Fällen nicht ausreichend über das tatsächliche Risiko informiert worden. Die Zertifikate wurden in der Regel als sichere Anlagen verkauft, die auch für konservative Anleger geeignet seien. Die Berater hätten jedoch zur ordnungsgemäßen Beratung und Aufklärung vermitteln müssen, dass sich zahlreiche Finanzinstitute in den USA und speziell die Investmentbank Lehman Brothers in erheblichen Schwierigkeiten befanden. Zudem hätten die Banken über die Provisionen, die sie durch den Verkauf der Zertifikate verdienten, aufklären müssen, damit sich der Anleger eine Vorstellung darüber machen kann, ob nach seiner Auffassung die Empfehlung eher dem Provisionsinteresse der Bank als dem Kundeninteresse dient. Dass von erheblichen Provisionsinteressen getriebene Beratungsgespräche nicht unabhängig und im besten Interesse des Anlegers erfolgen können, darf angenommen werden. Betroffen sind zahlreiche Kunden fast aller großen deutschen Banken und Sparkassen. Die Anleger haben üblicherweise vier- bis sechsstellige Beträge in Lehman-Zertifikate investiert. Dabei haben verschiedene Banken mit Lehman Brothers auch Partneremissionen durchgeführt, bei denen Lehman Brothers nicht unmittelbar als Emittent zu erkennen ist. Zugleich erfasst die Insolvenz von Lehman Brothers auch Kreditderivate oder „credit linked notes“ anderer Institute, bei denen der Anspruch des Anlegers auf Zinsen oder Tilgung mit dem Schicksal von Lehman Brothers als Referenzunternehmen verbunden sind. Derartig strukturierte Papiere wurden etwa von der DZ-Bank unter dem Namen „Cobold“ und von der Commerzbank unter dem Namen „Colibri“ vertrieben.
Betroffene Anleger sollten sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Prof. Dr. Thieler – Prof. Huber – Heike – Thieler
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Stefan A. Seitz
Am Perlachberg 3
86150 Augsburg
Tel.: 0821/34999100
Fax.: 0821/34999101
E-Mail:
Internet: www.rechtsanwalt-thieler.de
Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig.
In den Standorten München, Augsburg, Weilheim und Passau finden Anleger kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR und KG.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Prof. Dr. Thieler – Prof. Huber – Heike – Thieler
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Stefan A. Seitz
Am Perlachberg 3
86150 Augsburg
Tel.: 0821/34999100
Fax.: 0821/34999101
E-Mail:
Internet: www.rechtsanwalt-thieler.de
Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig.
In den Standorten München, Augsburg, Weilheim und Passau finden Anleger kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR und KG.
News-ID: 251685 • Views: 1176
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© openPR 2011 | Impressum



