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Gute Nachrichten für freiwillig versicherte Handwerker - Krankengeld durch Wahltarife abgesichert

12.09.200810:01 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) (Dortmund). Bisher konnten sich freiwillig Versicherte bei einer gesetzlichen Krankenkasse auf Wunsch mit Anspruch auf Krankengeld absichern. Im Zuge der Gesundheitsreform entfällt diese Option zum 1. Januar 2009. Jedoch nicht ersatzlos: Als Alternative dazu bietet die Vereinigte IKK neue Krankengeld-Wahltarife an.

Ab 1. Januar 2009 gilt der Einheitsbeitrag für alle gesetzlichen Krankenkassen. Außerdem entfällt der Anspruch auf Krankengeld per Gesetz für besondere Personengruppen – wie zum Beispiel für Selbstständige, die freiwillig versichert sind. „Dabei müssen sich gerade Inhaber von Handwerksbetrieben bei längerer Krankheit auf ein regelmäßiges Einkommen verlassen können“, weiß Sylvia Strothotte, Unternehmenssprecherin der Vereinigten IKK. Die größte deutsche Innungskrankenkasse schließt diese Lücke deshalb nahtlos mit neuen Wahltarifen.

Gesetzlich Versicherte, die einen solchen Tarif wählen, binden sich für drei Jahre an ihre Kasse und profitieren von den Vorteilen: Anders als bei vielen privaten Versicherungen gibt es für die Kunden der gesetzlichen Krankenkassen weder Gesundheitsfragen noch geschlechterspezifische Beiträge. So ist die finanzielle Versorgung im Krankheitsfall über den Jahreswechsel genauso gesichert wie die kostenlose Familienversicherung.

Ab November gibt es detaillierte Informationen zu den Krankengeld-Tarifen in den Service-Centern der Vereinigten IKK oder im Internet unter www.vereinigte-ikk.de. Interessierte können die kostenlose Service-Telefonnummer 0800.634 634 5 wählen und einen individuellen Beratungstermin mit dem Firmenkundenservice direkt im Betrieb vereinbaren.

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