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Berliner Landgericht untersagt dem rbb schwerwiegende Vorwürfe

28.07.200819:09 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Der rbb hatte in seiner letzten "Klartext" Sendung über ein Mitglied der pädagogischen Leitung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung "Alte Ziegelei Rädel" eine Reihe schwerwiegender Vorwürfe erhoben. Nun hat das Landgericht Berlin in einem Eilverfahren dem rbb sowie der Autorin des Beitrages, Gabi Probst, die Wiedergabe von neun Behauptungen untersagt, darunter alle sechs im Beitrag enthaltenen konkreten Misshandlungsvorwürfe. Bei Zuwiderhandlung droht sowohl dem Sender als auch Gabi Probst ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Die Vorwürfe stammen aus dem Umfeld einer sogenannten "Interessengemeinschaft", die sich aus unzufriedenen ehemaligen Mitarbeitern und Eltern formierte und deren erklärtes Ziel es ist, "die Einrichtung, deren Grundgedanke ja genial ist, von der Leitung zu befreien". Ein Vorstandsmitglied der Einrichtung hatte dem rbb ein Interview gegeben und aus dem Umfeld der "Interessengemeinschaft" stammende Misshandlungsvorwürfe mehrfach als infam zurückgewiesen. Diese Statements wurden im Beitrag nicht gesendet.

In einem weiteren Beschluss untersagte das Landgericht Berlin dem rbb und der Journalistin Nina Bednarz eine in der Sendung "Brandenburg Aktuell" aufgestellte Behauptung, wonach sich die Einrichtung zur angeblichen Notwendigkeit von "Gewalt gegen Kinder" erklärt habe. Tatsächlich hatte die Einrichtung eine solche Erklärung niemals abgegeben.

Der Pressesprecher der Einrichtung hatte sich im Vorfeld der Berichterstattung außerdem an die Intendantin des rbb gewandt und u.a. um ein Hintergrundgespräch gebeten. Die Redaktionsleitung verweigerte dieses Gespräch. Wegen eines Satzes im Schreiben an die Intendantin betrieb Frau Probst ein einstweiliges Verfügungsverfahren auf Unterlassung gegen den Pressesprecher. Ihr Antrag wurde nunmehr vom Landgericht zurückgewiesen.

Alle drei Entscheidungen datieren vom 24.7.2008.

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