"Unwahre Berichterstattung" - Kammergericht untersagt dem RBB Verbreitung eines Tonbandmitschnitts

Pressemitteilung von: Alte Ziegelei Rädel

Das RBB Magazin "Klartext" hatte am 2. Juli 2008 in einer Verdachtsberichterstattung schwere Vorwürfe einer "Interessengemeinschaft" ehemaliger Eltern und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung "Alte Ziegelei Rädel" gegen eine damals leitende Mitarbeiterin der Einrichtung, Angelika Gilde, gesendet. Der Beitrag von Gabi Probst endete mit einem illegalen Tonmitschnitt eines Schülers aus dem Jahre 2005, zu dem "Klartext" weder der Beschuldigten noch der Einrichtung Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hatte. "Klartext" behauptete, "Frau Gilde soll 30 Minuten" auf dem Kind gesessen haben. Angelika Gilde hatte nach der Sendung erklärt, dass das Kind auf ihrem Schoß gesessen habe.

In erster Instanz hatte das Landgericht Berlin - damals in Unkenntnis der ungeschnittenen Tonaufnahme - dem RBB nicht untersagt, diesen Tonmitschnitt zu senden bzw. dessen Inhalte zu verbreiten. Der RBB sendete wiederholt Auszüge des Mitschnitts in "Brandenburg Aktuell" und stellte den Text auf seine Internetseite,

Mit Beschluss vom 23. Oktober 2008 hat nun in zweiter Instanz der 10. Zivilsenat am Berliner Kammergericht dem RBB und der Autorin Gabi Probst bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, untersagt, die Tonaufnahme oder den Text der Tonaufnahme, so wie vom RBB gesendet, zu verbreiten.

In dem Beschluss heißt es u.a. dazu:
"... bei der im Kontext der Anmoderation gesendeten Tonbandaufnahme handelt es sich insgesamt um eine unwahre Berichterstattung (...). Auch in dem Fall, dass die berichteten Tatsachen für sich gesehen allesamt der Wahrheit entsprechen, ist die erforderliche journalistische Sorgfalt nicht gewahrt, wenn die Äußerungen im Kontext und in der Art und Weise ihrer Darstellung einen falschen Eindruck erwecken, der bei Mitteilung einer verschwiegenen Tatsache weniger nahe liegend erscheint. Auslassungen und fehlenden klarstellende Hinweise führen dann zu einer unwahren Berichterstattung (vgl. BGH, NJW 2006, 601, 603, zit. nach juris Rdnr. 18; Paschke/Breutz, Hamburger Kommentar, Gesamtes Medienrecht, 39. Abschnitt Rdnr. 29). Die Antragstellerin [Frau Angelika Gilde] hat durch Einreichen der vollständigen Tonaufnahme glaubhaft gemacht, dass erhebliche Auslassungen hier vorliegen. Der Senat hat die vollständige Aufnahme ebenso wie den gesendeten Beitrag in Augenschein genommen und miteinander verglichen. Aus der vollständigen Aufnahme ergibt sich, dass über längere Zeit das Weinen und Klagen eines Mädchens zu hören ist. Der Senat hat jedoch selbst vernommen, dass das Mädchen an einer Stelle der Aufnahme die Worte "Ich fall gleich runter" äußert, was dafür spricht, dass die Antragstellering - wie sie an Eides Statt versichert hat - das Mädchen auf dem Schoß hatte. (...) Es hätte nach Ansicht des Senats, um dem Vorwurf unwahrer Berichterstattung zu entgehen, in jedem Fall die weitere Äußerung des Kindes ("Ich fall gleich runter") mitgesendet werden müssen."

Just zu dieser herausgeschnittenen Stelle hatte der RBB durch seine Rechtsvertretung später eine eidesstattliche Versicherung eines Rechtsanwaltes dem Landgericht vorgelegt, in der dieser fälschlicherweise behauptet, das Kind hätte dort gesagt: "Frau Gilde, steig jetzt runter!".

Die Intendantin des RBB, Dagmar Reim, hatte in einer Stellungnahme auf eine formale Programmbeschwerde Anfang Oktober noch geschrieben:
"Im Übrigen wurde visuell auf zwei Arten deutlich gemacht, dass es sich hier nicht um eine ununterbrochene Tonaufnahme handelt: zum einen durch bildliche Schnitte und Überblendungen, die jeweils Zeitsprünge verdeutlichen, zum anderen durch den am unteren Bildrand anlaufenden Crawl, der die einzelnen Textabschnitte durch Punkte voneinander trennt, die gemeinhin bei Zitaten Auslassungen symbolisieren."

Gleich die erste Auslassung ("Frau Gilde, ich fall gleich runter") war aber weder durch einen bildlichen Schnitt, noch eine Überblendung noch durch Punkte im Text gekennzeichnet.

Dr. Detlef Hardorp
Bildungspolitischer Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Dr. Detlef Hardorp
Presse- und Bildungspolitischer Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg
Fr. Ludwig Jahn Str. 46
14612 Falkensee
Tel.: 03322 242624
Fax: 03322 242724

Die Alte Ziegelei Rädel

Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung „Alte Ziegelei Rädel“ e.V. befindet sich auf einem ehemaligen Ziegeleigelände am Rand des Ortsteils Rädel der Gemeinde Kloster Lehnin im Land Brandenburg. Die alte Ziegelei Rädel liegt ca. 50 km südwestlich von Berlin am Gohlitzsee.

Auf unserem ca. 6 ha großen Grundstück befinden sich unsere Wohnhäuser, Schulräume, Werkstätten, Stallungen und Weiden. Das Gelände wird umrahmt von Wäldern und Wiesen; das zu uns gehörige Hofgut Alte Ziegelei Rädel grenzt unmittelbar an unser Gelände an.

Die Kinder und Jugendlichen leben mit uns in familienähnlichen Strukturen und teilen sich das Gelände der „Alten Ziegelei“ mit einer bunten Tiergesellschaft; sie werden in der hausinternen Schule beschult, lernen in eigenen Werkstätten den Umgang mit Holz, Ton, Stein und Farben, gärtnern im Hausgarten und haben Spaß am Musizieren und Schauspielern. Wir sind eine anthroposophisch orientierte Einrichtung und arbeiten auf der Grundlage der Waldorfpädagogik. Unser Anliegen ist es, stark verhaltensauffällige Kinder aufzunehmen und zu beschulen, Kinder, die in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestört sind, denen das Leben in der Gemeinschaft schwer fällt und die auf dem allgemeinen Bildungsweg nicht hinreichend gefördert werden können.

Auf der Grundlage einer stabilen physischen Versorgung und dem geordneten Leben in intakten Gruppen zielt unser Angebot darauf hin, den Kindern Nachreifungsprozesse im Seelischen und Sozialen zu ermöglichen. So werden ihnen Wege aufgezeigt, wie sie mit seelischen Stimmungen und Schwankungen, mit Störungen und Krisen umgehen und soziale Beziehungen aufnehmen und gestalten können.

Beruhend auf der Beobachtung, dass eine wesentliche Wirkung auf die gesunde Entwicklung des Menschen von dem Ort, den Räumlichkeiten und der Umgebung ausgeht, in denen dieser lebt, bildet die Gestaltung des Lebensortes in unseren Augen eine wichtige Grundlage für das Gelingen unseres Anliegens.

Aus diesem Grund kann die idyllische Lage der „Alten Ziegelei“ nur als ideal für die positive Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen bezeichnet werden. Das Gelände ist abwechslungsreich und ansprechend gestaltet, regt so zu Aktivitäten im Freien an und vermittelt verschiedenste Sinneseindrücke.

Die an unsere Enrichtung angeschlossene Massivholztischlerei sowie unser biologisch-dynamisch betriebener Bauernhof bieten den Kindern und Jugendlichen vielfältige Erlebnisse und Eindrücke sowie Praktikumsmöglichkeiten.

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