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WBG Leipzig-West AG - LG Leipzig verurteilt Wirtschaftsprüfer zu Schadensersatz

Bild: WBG Leipzig-West AG - LG Leipzig verurteilt Wirtschaftsprüfer zu Schadensersatz

(openPR) Das Landgericht Leipzig hat mit einem aktuell vorliegenden Urteil die Rechtsauffassung unserer Kanzlei bestärkt, dass in bestimmten Fällen Wirtschaftsprüfer der insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG den Anlegern auf Schadensersatz haften. Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG musste am 19.06.2006 beim Amtsgericht Leipzig Insolvenzantrag stellen. Das Amtsgericht Leipzig hat mit Beschluss vom 20.06.2006 den Rechtsanwalt Dr. Lucas Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG bestellt. Das Insolvenzgericht hat sodann mit Beschluss vom 01.09.2006 über das Vermögen der WBG Leipzig-West AG ein Insolvenzverfahren eröffnet. Im Hinblick auf das laufende Insolvenzverfahren wird abzuwarten sein, in welcher Höhe eine Quote realisierbar sein wird. Sicherlich waren erhebliche Belastungen Grund für die Insolvenz der WBG Leipzig West AG gewesen, so dass nicht damit zu rechnen ist, dass der vollständige Schaden als Quote zurückerstattet wird. Nach aller Voraussicht wird die Insolvenzanmeldung wohl allenfalls einen kleinen Teil der erlittenen Schäden bei den Anlegern decken. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Leipzig hat bereits Anklage gegen Verantwortliche des Fonds erhoben. Insoweit liegt uns insbesondere die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren gegen die Beteiligten Schlögel und Klusmeier vor. Zugleich haben wir das Insolvenzgutachten des Insolvenzverwalters Flöther analysiert. Aus diesen Unterlagen ergibt sich, dass die Gesellschaft bereits seit längerer Zeit nicht mehr in der Lage war, ohne Einwerbung neuen Kapitals die Forderungen der Gesellschafter sachgerecht zu bedienen. Das lag insbesondere an den zahlreichen Entnahmen verschiedener Beteiligter aus dem Vermögen der Gesellschaft. Hier haben sich unglaubliche Entnahmevorgänge abgespielt, die auch zur Finanzierung des aufwendigen Lebensstils einiger Beteiligter erfolgten. Gegen die Beteiligten laufen bereits staatsanwaltschaftliche Verfahren. Inwieweit hier vollstreckungsfähiges Vermögen vorliegt, ist uns nicht bekannt. Sicherlich sind bestimmte Vermögenspositionen durch das strafrechtliche Verfahren eingefroren worden. Jedoch liegt hier bereits ein Vielfaches an Gegenforderungen vor. Für die Anleger ergibt sich aus den nunmehr vorliegenden Unterlagen jedoch eine durchaus positive Besonderheit: Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch der Insolvenzverwalter erheben schwere Vorwürfe gegen einige der beteiligten Wirtschaftsprüfer. Diese hatten uneingeschränkte Bestätigungsvermerke bei der Wirtschaftsprüfung der testierten Bilanzen abgegeben. Nach Darlegung der Staatsanwaltschaft war diese Angabe in bestimmten Fällen grob unrichtig. Bei ordnungsgemäßer Würdigung des Falls hätten die Wirtschaftsprüfer diesen Bestätigungsvermerk so nicht abgegeben dürfen. Durch diese fehlerhafte Testierung wurden die Gesellschafter massiv geschädigt. Unsere Kanzlei führt aktuell eine Vielzahl von Schadensersatzprozessen gegenüber verschiedenen Wirtschaftsprüfern. Uns ist bekannt, dass bereits ein Gutachten der Wirtschaftsprüferkammer in Auftrag gegeben wurde, das über die Richtigkeit dieser Testierung und eventuelle Fehler der Wirtschaftsprüfer Auskunft erteilen soll. Um eine etwaige Verjährung der Ansprüche gegen die betroffenen Wirtschaftprüfer zu verhindern, muss jedoch unbedingt sofort gehandelt werden. Diese Regulierungsmöglichkeit dürfe auch im Hinblick auf die Haftpflichtversicherung des Wirtschaftsprüfers durchaus von Interesse sein. In rechtlicher Hinsicht ist darauf zu verweisen, dass Wirtschaftsprüfer aus Prospekthaftung und unerlaubter Handlung in Anspruch genommen werden können, wenn ein entsprechendes Verhalten dargelegt werden kann. Durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wird dieses unterlegt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beteiligten vor, bereits im Jahr 2002 gewusst zu haben, dass es bei unveränderter Unternehmenspolitik auch aus mittelfristiger Sicht zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft kommen würde.

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