24.04.2007 - 17:19 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Erster Teilerfolg für geschädigte Anleger der WBG Leipzig West
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Gericht geht von einem fehlerhaften Verkaufsprospekt aus.
Mit Beschluss vom 20.04.2007 hat das Landgericht Leipzig den Antrag eines Beklagten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Schadensersatzprozess eines Anlegers der insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG (WBG Leipzig West) zurückgewiesen. Die vorgebrachten Einwendungen des Hintermanns der WBG Leipzig West sind nach einer ersten Prüfung des Gerichts nicht geeignet, dem Schadensersatzanspruch entgegengehalten zu werden.
Vielmehr geht das Gericht von einem Prospektfehler aus, der zu einer Haftung derjenigen Personen führt, die als Hintermänner entscheidenden Einfluss auf das Geschäftsgebaren der WBG Leipzig West und die Ausgestaltung des konkreten Anlagemodells hatten.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte der den geschädigten Anleger vertritt, ist diese Entscheidung ein erster Teilerfolg auf dem Weg zu einer möglichen Kompensation des entstandenen Schadens.
Der von der BSZ® e.V. Anlegerschutz CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger hatte zwischen 2002 und 2006 für insgesamt € 48.000,00 von der WBG Leipzig West Inhaber-Teilschuldverschreibungen erworben. Auf Grund der Insolvenz der WBG Leipzig West im Jahr 2006 befürchtete der Kläger - wie viele andere Anleger auch - den Verlust seiner gesamten Ersparnisse.
Bei dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WBG Leipzig West handelt es sich – zumindest was die Zahl der Gläubiger und die Zahl der einzelnen Forderungsanmeldung betrifft – um das größte Insolvenzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Bis zum 27.11.2006 wurden 45.981 Forderungen angemeldet, wovon der Insolvenzverwalter bislang 45.493 anerkannt hat.
Das Investitionsvolumen der von der WBG Leipzig West herausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen beläuft sich insgesamt auf € 552.000.000,00. Von dieser Summe wurden ca. 53 % für die Rückzahlung von fälligen Inhaberschuldverschreibungen aufgewandt, 8 % für Zinszahlungen an die Anleger, weitere 8 % für die Kosten der Ausgabe der Inhaberschuldverschreibungen und 13 % für sonstige Kosten.
Nach Auffassung der BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte waren die zum Vertrieb der Inhaber-Teilschuldverschreibungen herausgegebenen Prospekt aus mehreren Gründen fehlerhaft. Sie waren nicht geeignet, die Kunden der WBG Leipzig West zutreffenden über die Risiken ihrer Anlage aufzuklären.
Die Fehlerhaftigkeit der Prospekte führt nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zu einem Schadensersatzanspruch gegen die Organe und Hintermänner der WBG Leipzig West.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen betroffenen Anlegern der WBG Leipzig West, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen prüfen zu lassen. Es besteht zumindest die Hoffnung, dass die Anleger den erlittenen Schaden ersetzt bekommen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.04.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail:
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Mit Beschluss vom 20.04.2007 hat das Landgericht Leipzig den Antrag eines Beklagten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Schadensersatzprozess eines Anlegers der insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG (WBG Leipzig West) zurückgewiesen. Die vorgebrachten Einwendungen des Hintermanns der WBG Leipzig West sind nach einer ersten Prüfung des Gerichts nicht geeignet, dem Schadensersatzanspruch entgegengehalten zu werden.
Vielmehr geht das Gericht von einem Prospektfehler aus, der zu einer Haftung derjenigen Personen führt, die als Hintermänner entscheidenden Einfluss auf das Geschäftsgebaren der WBG Leipzig West und die Ausgestaltung des konkreten Anlagemodells hatten.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte der den geschädigten Anleger vertritt, ist diese Entscheidung ein erster Teilerfolg auf dem Weg zu einer möglichen Kompensation des entstandenen Schadens.
Der von der BSZ® e.V. Anlegerschutz CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger hatte zwischen 2002 und 2006 für insgesamt € 48.000,00 von der WBG Leipzig West Inhaber-Teilschuldverschreibungen erworben. Auf Grund der Insolvenz der WBG Leipzig West im Jahr 2006 befürchtete der Kläger - wie viele andere Anleger auch - den Verlust seiner gesamten Ersparnisse.
Bei dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WBG Leipzig West handelt es sich – zumindest was die Zahl der Gläubiger und die Zahl der einzelnen Forderungsanmeldung betrifft – um das größte Insolvenzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Bis zum 27.11.2006 wurden 45.981 Forderungen angemeldet, wovon der Insolvenzverwalter bislang 45.493 anerkannt hat.
Das Investitionsvolumen der von der WBG Leipzig West herausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen beläuft sich insgesamt auf € 552.000.000,00. Von dieser Summe wurden ca. 53 % für die Rückzahlung von fälligen Inhaberschuldverschreibungen aufgewandt, 8 % für Zinszahlungen an die Anleger, weitere 8 % für die Kosten der Ausgabe der Inhaberschuldverschreibungen und 13 % für sonstige Kosten.
Nach Auffassung der BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte waren die zum Vertrieb der Inhaber-Teilschuldverschreibungen herausgegebenen Prospekt aus mehreren Gründen fehlerhaft. Sie waren nicht geeignet, die Kunden der WBG Leipzig West zutreffenden über die Risiken ihrer Anlage aufzuklären.
Die Fehlerhaftigkeit der Prospekte führt nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zu einem Schadensersatzanspruch gegen die Organe und Hintermänner der WBG Leipzig West.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen betroffenen Anlegern der WBG Leipzig West, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen prüfen zu lassen. Es besteht zumindest die Hoffnung, dass die Anleger den erlittenen Schaden ersetzt bekommen.
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Telefax:06071-23295
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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