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Wachsende Zweifel an Gesetz zu Patientenverfügungen?

04.06.200816:37 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Wachsende Zweifel an Gesetz zu Patientenverfügungen?
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Nach Auffassung des Parlamentarischen Geschäftsführers der Bundestagsfraktion, Norbert Röttgen (CDU), sollte der Bundestag mit Blick auf die gesetzliche Regelung der Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung „größte Zurückhaltung“ üben.

Dem ist mitnichten so, Herr Röttgen. Statt Zurückhaltung ist ein aktives Mitwirken aller Abgeordneten gefordert! Mag auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber vielfach ein beachtlicher Ermessens- und Gestaltungsspielraum eingeräumt werden, so wird zuvörderst zur Kenntnis zu nehmen sein, dass es hier um die Wahrnehmung des grundrechtlichen Schutzauftrages des Gesetzgebers im Rahmen des Vorbehalt des Gesetzes geht!

Die Bundesbürger haben einen Anspruch darauf, dass ihre Grundrechte auch im Hinblick auf die letzte Phase des Lebens gewahrt bleiben. Es ist unerträglich, wenn hier einzelne Abgeordnete meinen, ihre gebotene Parlamentsarbeit „zu verweigern“! Es geht nicht an, dass unter dem Eindruck einer „Wertediskussion“ die Abgeordneten dem Druck der Kirchen nachgeben und stetig betonen, dass der „Tod rechtlich nicht normierbar“ sei. Dass ist er in der Tat nicht, aber sehr wohl das Selbstbestimmungsrecht.

Der „Tod“ ist in erster Linie wohl die unvermeidliche Folge des biologischen Organismus vor dem Hintergrund seiner Vergänglichkeit, während demgegenüber das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht dem Patienten Handlungs- und Entscheidungsoptionen eröffnet, auf die er ganz individuell Einfluss nehmen kann. Der "Tod" und das "Sterben" müssen nicht einen irreversiblen Lauf genommen haben, da es keine Pflicht zum Leben gibt! Eine gattungsethische und noch weniger eine medizinethische Inpflichtnahme des Individuums rechtfertigt einen derartigen Zwang.

Es ist also nicht gefordert, in der Debatte über das „Ob“ einer Regelung zu philosophieren, sondern lediglich eine verfassungskonforme Regelung auf den Weg zu bringen. An Vorschlägen hierzu mangelt es freilich nicht und die Abgeordneten bleiben aufgefordert, sich endlich dieser Thematik nachhaltig anzunehmen.

Lutz Barth

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