(openPR) Die Gegner der Sterbehilfe – zumal bei einem ärztlich assistierten freiverantwortlichen Suizid – lassen uns immer häufiger an ihrem Verkündungsauftrag teilhaben, der allerdings bei näherer Betrachtungsweise sich als ein „Glaubensbekenntnis besonderer Art“ erweist und uns letztlich einen Blick in die „ethische Glaskugel“ statt in das Verfassungsrecht ermöglicht. Auffällig ist das Bemühen der Chefideologen aus der Zunft der Medizinethiker, tunlichst nicht auf verfassungsrechtliche Argumente einzugehen und diese in einem breiteren Rahmen zu thematisieren, sondern vielmehr die Öffentlichkeit mit „höheren sittlichen und moralisch gebotenen Werten“ zu konfrontieren, mit denen das Selbstbestimmungsrecht vollständig verdrängt werden soll.
Das hierbei die Chefideologen sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, ein ganzes Staatsvolk neben der Zunft der Ärzteschaft instrumentalisieren und nach ihren vorgeblich „höheren Werten“ sozialethisch erziehen zu wollen, erscheint ebenso dringend geboten wie bedenklich. »»»
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