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Angebot der gesetzlichen Krankenkassen an Wahltarifen nimmt zu

03.12.200711:08 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Angebot der gesetzlichen Krankenkassen an Wahltarifen nimmt zu

(openPR) Die seit dem 01.04.2007 gesetzlich erlaubten Wahltarife Selbstbehalt, variable Kostenerstattung und Beitrags- Rückerstattung für Pflichtversicherte werden von immer mehr Krankenkassen angeboten.

SELBSTBEHALTTARIFE werden jetzt von ca. 31% aller geöffneten gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Diese werden meistens nach dem Einkommen des Versicherten gestaffelt und unterscheiden sich in der Höhe der Selbstbeteiligung. Der Selbstbehalt setzt sich zusammen aus einem Bonusbetrag der Krankenkasse und einem Risikobetrag des Versicherten. Für ein Jahr muss der Versicherte von diesem Budget die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, maximal bis zur Höhe des Selbstbehaltes, tragen. Wobei die Kosten der Beteiligung je Leistung teilweise festgelegt sind (Festbetrag oder prozentuale Regelung). Eine Gutschrift erhält man, wenn die Kosten in einem Kalenderjahr unter dem Bonusbetrag der Krankenkasse liegen.



Beispiel:
Ein Versicherter wählt einen Selbstbehalt in Höhe von 400 €. Davon sind 300 € Grundbonus der Krankenkasse und 100 € ist der Risikoanteil des Versicherten. Eine ärztliche Leistung wird pauschal mit 50 € berechnet. Sucht der Versicherte dreimal im Jahr einen Arzt auf, dann wird dies mit einem Betrag von 150 € auf den Selbstbehalt angerechnet. Dieser Betrag wird vom Grundbonus der Kasse abgezogen (300 € – 150 €). Der Versicherte würde in diesem Fall eine Gutschrift von 150 € erhalten. Liegen die Kosten für die pauschalisierte ärztliche Leistung über 400 €, so werden alle weiteren Kosten von der Krankenkasse getragen. Der Beitrag des Versicherten, gerechnet auf ein Jahr, hat sich in diesem Fall um die Höhe des Risikoanteils, hier 100 €, erhöht.

Ein KOSTENERSTATTUNGSTARIF wird von rund 29% der Krankenkassen angeboten. Dabei erfolgt die Abrechnung der Gesundheitsleistungen wie bei einer privaten Krankenversicherung. Der Versicherte erhält eine Rechnung für die ärztliche Leistung und rechnet diese mit der Krankenkasse ab. Auch hier hat der Versicherte einen Anteil der Kosten zu tragen. Je nach Krankenkasse wird nur ein gewisser Prozentsatz der Kosten erstattet.

BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG (teilweise auch Prämienzahlung genannt) wird dagegen von nur 17% der Kassen angeboten. Nimmt ein Versicherter innerhalb eines Jahres keine Leistungen in Anspruch, Vorsorgeleistungen zählen bei den meisten Krankenkassen nicht dazu, dann wird ein Teil der gezahlten Beiträge zurückerstattet

Beispiel:
Ein Pflichtversicherter wählt den Tarif mit Rückerstattung in Höhe von 1/10 seiner geleisteten Beiträge. Er zahlt in einem Jahr ein Beiträge in Höhe von 2000 € an seine Krankenkasse. Nimmt er innerhalb dieses Jahres keine ärztliche Leistung in Anspruch, so erhält der Versicherte eine Gutschrift von 200€ (1/10 von 2000 €).

Bei einigen Kassen sind die Wahltarife mit einander kombiniert. So kann ein Selbstbehalttarif mit einer Kostenerstattung gekoppelt sein. Mit der Wahl der beschrieben Tarife bindet sich der Pflichtversicherte drei Jahre an seine Krankenkasse. Verbraucherzentralen der einzelnen Länder weisen darauf hin, dass sich die Tarife nur für Versicherte lohnen, die eine geringe Wahrscheinlichkeit haben in den nächsten Jahren zu Erkranken. Für Menschen mit chronischen Krankheitsbildern und ältere Menschen sind diese Wahltarife nicht von Vorteil.
Wichtig ist, dass jeder Versicherte gut abwägt, ob sich der Tarif für ihn rechnet.

Eine Übersicht der derzeit angebotenen Wahltarife finden Interessierte unter:
www.krankenkassenratgeber.de/wahltarife/.

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