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Für schwangere Arbeitslose mit einem Beschäftigungsverbot muss Arbeitsagentur zahlen

22.08.200707:59 UhrGesundheit & Medizin
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Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Das Hessische Landessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil v. 20.08.07 – Az. L 9 AL 35/04 entschieden, dass für arbeitslose schwangere Frauen, für die - z.B. aufgrund einer Risikoschwangerschaft - ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, die Arbeitsagentur als "Ersatzarbeitgeber" zuständig und nach dem Mutterschutzgesetz verantwortlich ist. Die Schwangere darf nicht auf Krankengeld der Krankenversicherung verwiesen und vom weiteren Bezug von Arbeitslosengeld ausgeschossen werden.

Quelle: Kostenlose Urteile.de >>> http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4727C.htm

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