09.02.2010 - 12:46 - Gesundheit & Medizin
Arbeitslose müssen Krankenkassen-Zusatzbeitrag nicht selbst zahlen
Pressemitteilung von: 1A Krankenversicherung
Das Verbraucherportal 1A Krankenversicherung informiert über den Umgang mit dem Zusatzbeitrag
Wer Hartz-IV bezieht und bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einen Zusatzbeitrag zahlt, muss bislang von den üblichen Sonderkündigungsregelungen Gebrauch machen oder das Geld selbst aufbringen. Das könnte sich in Zukunft ändern.
Die Erhebung von Zusatzbeiträgen sorgte in den vergangen Tagen für reichlich Diskussionsstoff im Bundestag. Dabei ging es auch um die Zusatzbelastung für sozial schlecht gestellte Arbeitnehmer und Arbeitslose, die den Zusatzbeitrag aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Zu einer Einigung, wie mit den Zusatzbeiträgen in solchen Fällen verfahren werden soll, kam es bislang nicht. Einen radikalen Vorschlag zugunsten von Hartz-IV-Empfängern macht jetzt die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU). Eine Liste aller Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben ist auf dem Verbraucherportal 1A Krankenversicherung unter www.1a-krankenversicherung.org/zusatzbeitraege/ zu finden.
Staat soll für Arbeitslose zahlen
Geht es nach von der Leyen, übernimmt der Staat per Gesetzesänderung den Zusatzbeitrag für Arbeitslose. Dieser soll pauschal von den Arbeitsagenturen bezahlt werden. Noch bevor eine mögliche Gesetzesänderung in Kraft tritt, fordert die Arbeitsministerin per Handlungsanweisung an die Arbeitsagenturen eine großzügige Ausnutzung der Härtefallregeln. Die Belastungen für Hartz-IV-Empfänger sollen damit zunächst aufgefangen werden. So ist es in vielen Fällen schon jetzt möglich, den Zusatzbeitrag von der Arbeitsagentur bezahlen zu lassen. Der Staat zahlt außerdem, wenn ein Krankenkassenwechsel nicht zumutbar ist oder durch einen Wahltarif nicht möglich ist. Von einer Dauerlösung könne aber keine Rede sein.
Aus welchen Töpfen die Arbeitsagenturen die Zusatzbeiträge zahlen sollen, ist noch fraglich. Derzeit beziehen rund 5 Millionen Menschen in Deutschland Hartz-IV, von denen ein Großteil gesetzlich versichert ist. Widerstand ist auch seitens der Arbeitnehmerverbände zu erwarten, die sich in Sachen Zusatzbeitrag benachteiligt sehen.
Millionen von Zusatzbeitrag betroffen
Da noch keine zuverlässige Regelung für Hartz-IV-Empfänger besteht, ist ein Kassenwechsel bislang die einfachste Möglichkeit, keine zusätzlichen Kosten zu tragen. Hier sind alle gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt. Außerdem informiert das Portal in einer Checkliste unter www.1a-krankenversicherung.org/zusatzbeitraege/checkliste... über den Umgang mit dem Zusatzbeitrag und Wechselmöglichkeiten.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
1A Krankenversicherung
Grubenstraße 8/9
18055 Rostock
Telefon: 0381 / 377556-0
Mail:
Ansprechpartner für Presse: Albert Gottelt
1A Krankenversicherung (www.1a-krankenversicherung.org) versteht sich als Informations- und Vergleichsportal. Zu den Services gehört neben Nachrichten und Verbraucherinformationen zum Thema Krankenversicherung und Gesundheit auch eine kostenfreie Vergleichsmöglichkeit der gesetzlichen- und privaten Krankenversicherung.
Wer Hartz-IV bezieht und bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einen Zusatzbeitrag zahlt, muss bislang von den üblichen Sonderkündigungsregelungen Gebrauch machen oder das Geld selbst aufbringen. Das könnte sich in Zukunft ändern.
Die Erhebung von Zusatzbeiträgen sorgte in den vergangen Tagen für reichlich Diskussionsstoff im Bundestag. Dabei ging es auch um die Zusatzbelastung für sozial schlecht gestellte Arbeitnehmer und Arbeitslose, die den Zusatzbeitrag aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Zu einer Einigung, wie mit den Zusatzbeiträgen in solchen Fällen verfahren werden soll, kam es bislang nicht. Einen radikalen Vorschlag zugunsten von Hartz-IV-Empfängern macht jetzt die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU). Eine Liste aller Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben ist auf dem Verbraucherportal 1A Krankenversicherung unter www.1a-krankenversicherung.org/zusatzbeitraege/ zu finden.
Staat soll für Arbeitslose zahlen
Geht es nach von der Leyen, übernimmt der Staat per Gesetzesänderung den Zusatzbeitrag für Arbeitslose. Dieser soll pauschal von den Arbeitsagenturen bezahlt werden. Noch bevor eine mögliche Gesetzesänderung in Kraft tritt, fordert die Arbeitsministerin per Handlungsanweisung an die Arbeitsagenturen eine großzügige Ausnutzung der Härtefallregeln. Die Belastungen für Hartz-IV-Empfänger sollen damit zunächst aufgefangen werden. So ist es in vielen Fällen schon jetzt möglich, den Zusatzbeitrag von der Arbeitsagentur bezahlen zu lassen. Der Staat zahlt außerdem, wenn ein Krankenkassenwechsel nicht zumutbar ist oder durch einen Wahltarif nicht möglich ist. Von einer Dauerlösung könne aber keine Rede sein.
Aus welchen Töpfen die Arbeitsagenturen die Zusatzbeiträge zahlen sollen, ist noch fraglich. Derzeit beziehen rund 5 Millionen Menschen in Deutschland Hartz-IV, von denen ein Großteil gesetzlich versichert ist. Widerstand ist auch seitens der Arbeitnehmerverbände zu erwarten, die sich in Sachen Zusatzbeitrag benachteiligt sehen.
Millionen von Zusatzbeitrag betroffen
Da noch keine zuverlässige Regelung für Hartz-IV-Empfänger besteht, ist ein Kassenwechsel bislang die einfachste Möglichkeit, keine zusätzlichen Kosten zu tragen. Hier sind alle gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt. Außerdem informiert das Portal in einer Checkliste unter www.1a-krankenversicherung.org/zusatzbeitraege/checkliste... über den Umgang mit dem Zusatzbeitrag und Wechselmöglichkeiten.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
1A Krankenversicherung
Grubenstraße 8/9
18055 Rostock
Telefon: 0381 / 377556-0
Mail:
Ansprechpartner für Presse: Albert Gottelt
1A Krankenversicherung (www.1a-krankenversicherung.org) versteht sich als Informations- und Vergleichsportal. Zu den Services gehört neben Nachrichten und Verbraucherinformationen zum Thema Krankenversicherung und Gesundheit auch eine kostenfreie Vergleichsmöglichkeit der gesetzlichen- und privaten Krankenversicherung.
News-ID: 396048 • Views: 6122
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© openPR 2011 | Impressum



