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Psychische Gewalt hat ebenso grausame Folgen wie körperliche Folter

07.03.200716:49 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Psychische Gewalt hat ebenso grausame Folgen wie körperliche Folter

(openPR) "Ein bösartiger Umgang mit Gefangenen, etwa in Form von psychologischer Manipulation, Demütigung und Erniedrigung sowie künstlich herbeigeführtem Stress unterscheidet sich nicht nennenswert von körperlicher Folter, wenn man berücksichtigt, welchen Schweregrad das dadurch verursachte seelische Leiden hat, welche Mechanismen traumatischer Stresserfahrungen dahinterstehen und was die langfristigen psychologischen Schäden sind. Diese Vorgehensweisen gleichen daher weitgehend einer Folterung und sollten durch internationale Gesetze verboten werden."



Mit diesen Worten fasst der Psychologe Metin Basoglu von der University of London die Ergebnisse seiner Studie zusammen, in der er 279 Opfer von Folter und Gewalt im Rahmen der Bürgerkriege im früheren Jugoslawien ausführlich interviewt hatte. Die Studie wurde jetzt in der Zeitschrift "Archives of General Psychiatry" veröffentlicht und stieß international auf große Beachtung. Besonderes Gewicht erhalten die Ergebnisse nach Aussage des Wissenschaftlers dadurch, dass das US-Justizministerium in einem Memorandum für seine Militärtruppen eine so enge Definition von Folter gegeben hatte, dass dadurch eine Vielzahl psychischer Grausamkeiten als legitim anerkannt war: Die Augen verbinden, Kapuzen über dem Kopf, Isolation, Zwang zu längerem aufrechtem Stehen, Fesseln, Entzug von Schlaf, Verdunkelung, Entzug von Getränken oder Medikamenten, Nahrungsentzug, psychologische Drohungen und Manipulationen, um den Willen einer Person zu brechen. Erst auf internationalen Druck hin änderte die US-Regierung 2006 ihre Position und anerkannte die Genfer Konvention auch für Gefangene von US-Truppen.

Basoglu befragte in den Jahren 2000-2002 insgesamt 279 aus Folterherrschaft Überlebende aus Belgrad, Rijeka, Sarajevo und Banja Luka. Dabei erfasste er zunächst, welche Foltermethoden die Betroffen erleiden mussten. Die in seinem Aufsatz veröffentlichte Statistik hierüber liest sich wie ein Schreckensarsenal aus dem Mittelalter: Vergewaltigung, Elektroschocks, Zähneziehen, Nadeln unter den Fingernagel pressen, Verbrennungen von Körperteilen, Beinahe-Erstickungen, An den Haaren Aufhängen. Genau so brutal und unmenschlich erscheinen die psychologischen Foltermethoden wie Scheinerschießungen, Verabreichung von Fäkalien im Essen, Aussetzung unter extreme Hitze oder Lärm, Zwang zum dauerhaften Aufrechtstehen.

Deutlich wurde in der Analyse dann, dass die psychische Gewalt für die betroffenen Gefangenen genau so stark oder sogar noch stärker als Stress erlebt wurde wie körperliche Torturen. Das Stress-Erlebnis wurde dabei anhand mehrerer Fragebögen erfasst, die schon in früheren Untersuchungen über Erfahrungen von Kriegsheimkehrern erprobt worden waren. Gemessen wurde das Ausmaß von Ängsten, Todesfurcht, Scham und anderen belastenden Gefühlen. Welche der einzelnen Foltermethoden von den Betroffenen am bedrohlichsten erlebt wurde, konnte in der Studie nicht geprüft werden: Fast alle ehemaligen Gefangenen hatten eine solche große Vielzahl unterschiedlichster Qualen und Demütigungen erlitten, dass diese "zu einer unauflöslichen traumatischen Erfahrung" wurden.

Dass jedoch psychische Gewalt genau so schlimme langfristige Folgen hat wie körperliche Folter, schließt der Wissenschaftler aus mehreren Ergebnissen. Zwar zeigt es sich, so führt er aus, dass einige körperliche Foltermethoden, insbesondere solche, die große Schmerzen verursachten, als etwas höhere Stressbelastung eingestuft wurden. Andererseits jedoch zeigte sich auch für eine große Zahl nicht-körperliche Folterarten, dass diese als genauso starke Peinigung und Qual erlebt wurden. Dies gilt etwa für Scheinerschießungen, Androhungen der Vergewaltigung, das erzwungene Miterleben des Folterns anderer Personen oder das Verbinden der Augen oder längerfristigen Schlafentzug. Darüber hinaus hat sich auch gezeigt, dass die langfristigen psychischen Folgen nicht so gravierend ausfallen, wenn jemand ausschließlich körperliche Qualen erlitten hatte.

Weitere Informationen:
http://www.forum-gesundheitspolitik.de/dossier/index607.htm

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