(openPR) Das Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) hat am vorvergangenen Freitag den Bundesrat passiert. Nun kann es mit einem Monat Verspätung zum 1. Mai in Kraft treten. Auf Ärzte und Patienten kommen damit erhebliche Veränderungen zu.
Der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB), Dr. Udo Wolter, übte erneut Kritik an der umstrittenen Bonus-Malus-Regelung. „Die Finanzen der Krankenkassen werden sich nicht dadurch erholen, dass man die Ärzte derart gängelt. Denn Preisbewusstsein und ökonomisches Denken sind schon lange in der Ärzteschaft angekommen. Kein Arzt wird die knappen Mittel vorsätzlich vergeuden“, so Wolter.
Niemandem dürfe daher ein finanzieller Nachteil daraus entstehen, dass er einem Patienten ein teureres, aber medizinisch notwendiges Mittel verordne.
Das Gesetz sieht ferner vor, dass Patienten von den Zuzahlungen befreit werden, wenn sie sich ein Medikament verschreiben lassen, dessen Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag für vergleichbare Wirkstoffe liegt. „Ein grundsätzlicher richtiger Ansatz, der jedoch einen nicht zu unterschätzenden Haken hat“, sagte Wolter.
Das AVWG sieht eine Senkung der Festbeträge vor, das heißt die Preisobergrenzen für die Kostenerstattung durch die Krankenkassen fallen auf ein niedrigeres Niveau.
„Wenn die Arzneimittelhersteller ihre Preise nicht an die neuen Preisobergrenzen anpassen, haben die Patienten das Nachsehen und müssen die Differenz aus eigener Tasche bezahlen“, kritisierte der LÄKB-Präsident.
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