23.10.2006 - 10:18 - Gesundheit & Medizin
Streit um das ärztliche Gutachter- und Schlichtungswesen in Deutschland
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
In der Sendung am 5. Oktober hatte „Kontraste“ nach Auffassung der Ärztekammer Nordrhein die Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärztekammern in Deutschland zu Unrecht mit einer nicht haltbaren Kritik überzogen.
„Dieser Beitrag habe die Öffentlichkeit nicht wahrhaftig über die außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehler-Vorwürfen unterrichtet, so der Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo), Dr. Arnold Schüller, und der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Theodor Windhorst: „Das war Meinungsmache.“
Quelle: Ärztekammer Nordrhein mit weiteren Nachweisen, auch zum Beitrag von Kontraste
>>> www.aekno.de/htmljava/frameset.asp?typ=b&seite=nachrichte...
Anmerkung:
Hierbei dürfte außer Frage stehen, dass dem ärztlichen Gutachter- und Schlichtungswesen gerade im Vorfeld eines möglichen Arzthaftungsprozesses eine bedeutsame Rolle zukommt. Dies gilt sowohl mit Blick auf die Interessen der Patienten, aber auch in der Wahrnehmung von berufsspezifischen Interessen der Ärzteschaft. Das hierbei sich nicht immer Konflikte ausschließen lassen und in einem besonderen Spannungsverhältnis stehen, soll nicht in Abrede gestellt werden. Gleichwohl liegen die Vorteile für einen Patienten auf der Hand:
u.a. Verbesserung der vorprozessualen Informationslage; Abmilderung der Darlegungs- und Beweislastsituation in einem neutralen, unabhängigen Verfahren; weitgehende Kostenfreiheit; gerichtliche Streitvermeidung.
Vgl. dazu instruktiv: Francke/Hart, Ärztliche Verantwortung und Patienteninformation (1987), S. 104 ff. ( 107).
Trotz berechtigter Kritik und ggf. hieraus für das Prozedere wünschenswerter Änderungen kann insgesamt davon ausgegangen werden, dass die Einrichtung der Gutachter- und Schlichtungsstellen zu qualitativen und quantitativen Vorteilen für den Patienten geführt hat. Demzufolge besteht kein Anlass, Pauschalkritik an den ärztlichen Schlichtungsstellen oder Gutachterkommissionen zu üben, zumal dies der Arbeit eben dieser Stellen nicht gerecht wird.
Besonders misslich ist es daher, wenn der Pressemitteilung der Ärztekammer Nordrhein zufolge seitens des öffentlich-rechtlichen Senders die knappe Ressource Recht bemüht wird, um einen Widerruf und eine Unterlassung zu begehren. Freilich ist es die Aufgabe der Medien, auch kritisch zu berichten, wobei es unserer Kommunikationsgesellschaft durchaus nicht fremd ist, dass die unmittelbar Betroffenen sich ihrerseits kritisch zu Worte melden.
Die aktuelle Diskussion sollte jedoch nicht den Patienten davon abhalten, die Vorteile eines möglichen Schlichtungsverfahrens für sich in Anspruch zu nehmen. Nicht zuletzt unter prozessökonomischen Aspekten betrachtet sind hiermit für ihn Vorteile verbunden.
Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
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Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
„Dieser Beitrag habe die Öffentlichkeit nicht wahrhaftig über die außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehler-Vorwürfen unterrichtet, so der Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo), Dr. Arnold Schüller, und der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Theodor Windhorst: „Das war Meinungsmache.“
Quelle: Ärztekammer Nordrhein mit weiteren Nachweisen, auch zum Beitrag von Kontraste
>>> www.aekno.de/htmljava/frameset.asp?typ=b&seite=nachrichte...
Anmerkung:
Hierbei dürfte außer Frage stehen, dass dem ärztlichen Gutachter- und Schlichtungswesen gerade im Vorfeld eines möglichen Arzthaftungsprozesses eine bedeutsame Rolle zukommt. Dies gilt sowohl mit Blick auf die Interessen der Patienten, aber auch in der Wahrnehmung von berufsspezifischen Interessen der Ärzteschaft. Das hierbei sich nicht immer Konflikte ausschließen lassen und in einem besonderen Spannungsverhältnis stehen, soll nicht in Abrede gestellt werden. Gleichwohl liegen die Vorteile für einen Patienten auf der Hand:
u.a. Verbesserung der vorprozessualen Informationslage; Abmilderung der Darlegungs- und Beweislastsituation in einem neutralen, unabhängigen Verfahren; weitgehende Kostenfreiheit; gerichtliche Streitvermeidung.
Vgl. dazu instruktiv: Francke/Hart, Ärztliche Verantwortung und Patienteninformation (1987), S. 104 ff. ( 107).
Trotz berechtigter Kritik und ggf. hieraus für das Prozedere wünschenswerter Änderungen kann insgesamt davon ausgegangen werden, dass die Einrichtung der Gutachter- und Schlichtungsstellen zu qualitativen und quantitativen Vorteilen für den Patienten geführt hat. Demzufolge besteht kein Anlass, Pauschalkritik an den ärztlichen Schlichtungsstellen oder Gutachterkommissionen zu üben, zumal dies der Arbeit eben dieser Stellen nicht gerecht wird.
Besonders misslich ist es daher, wenn der Pressemitteilung der Ärztekammer Nordrhein zufolge seitens des öffentlich-rechtlichen Senders die knappe Ressource Recht bemüht wird, um einen Widerruf und eine Unterlassung zu begehren. Freilich ist es die Aufgabe der Medien, auch kritisch zu berichten, wobei es unserer Kommunikationsgesellschaft durchaus nicht fremd ist, dass die unmittelbar Betroffenen sich ihrerseits kritisch zu Worte melden.
Die aktuelle Diskussion sollte jedoch nicht den Patienten davon abhalten, die Vorteile eines möglichen Schlichtungsverfahrens für sich in Anspruch zu nehmen. Nicht zuletzt unter prozessökonomischen Aspekten betrachtet sind hiermit für ihn Vorteile verbunden.
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