(openPR) Viele Fragen werden bezüglich des Autos in der Insolvenz gestellt und eine jede Frage bedarf eine andere Antwort. Dieser Artikel soll nur verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen und sind alle nur (kann) Bestimmungen!
In den meisten Fällen hat der Schuldner ein Fahrzeug, das er entweder bar bezahlt oder schon abbezahlt hat. Also ein Fahrzeug an dem Dritte keine Rechte mehr haben. Dieses Fahrzeug ist jedoch grundsätzlich in die Insolvenzmasse mit einzubeziehen und kann vom Treuhänder verwertet werden.
Von dieser Verwertung kann allerdings in bestimmten Ausnahmefällen Abstand genommen werden:
1. Die Verwertung ist teurer als der Erlös die der Masse zugeführt werden kann
2. Der Schuldner zahlt (über dritter Seite) einen dem Wert des Fahrzeuges entsprechenden Betrag in die Masse (Vorkaufsrecht)
3. Zur Ausübung seines Berufes und um seinen Arbeitsstelle zu erreichen, benötigt der Schuldner das Fahrzeug.
Das Auto in der Insolvenz - Das Auto hat nur einen geringen Wert
zu 1.) Wenn das Auto nur noch einen geringen Restwert hat und bei einer Verwertung kaum etwas heraus kommen würde, besteht eine Ausnahme. In diesem Fall muss das Interesse des Schuldners an dem Erhalt des Fahrzeugs, der viele Kinder hat oder vielleicht auf dem Lande lebt, gegenüber dem Interesse der Gläubigergemeinschaft an einer Verwertung des Autos abgewogen werden. Ganz ausgeschlossen ist aber auch dann nicht, dass der Treuhänder auf eine Verwertung besteht, wenn er befürchtet, dass er im eröffneten Verfahren für die Steuer und Versicherung des Fahrzeuges einstehen muss (die Rechtslage zu dieser Frage ist bislang noch nicht eindeutig geklärt).
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