10.07.2009 - 08:58 - Politik, Recht & Gesellschaft

Steht ein schwerer Schock für Anleger der ALAG Auto Mobil AG & Co. KG bevor?

Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Leipold & Coll.

Nach Auskünften von Anlegern der ALAG Auto Mobil AG & Co. KG steht diesen ein schwerer Schock unmittelbar bevor. Nach der Insolvenz eines der größten Autovermieter in Deutschland sollen Anleger nicht nur ihre gesamten Ausschüttungen der letzten Jahre zurückzahlen müssen, sondern sogar darüber hinaus zur Kasse gebeten werden.
Die Verbindung zwischen Budget und ALAG bzw. Albis ist dabei wie folgt. Mit dem im Herbst 2007 besiegelten Joint Venture der Budget Car and Van Rental ALAG Auto-Mobil AG & Co. KG, Tochtergesellschaft der Hamburger Albis Leasing AG, und der Autovermietung Robert Straub GmbH hatte die Marke Budget ihr Stationsnetz nahezu verdreifacht und gehört damit zu den größten Autovermietern auf dem deutschen Markt. In das Joint Venture hatte die Autovermietung Robert Straub GmbH 90 Stationen, vorwiegend im süddeutschen Raum, eingebracht, die ALAG AG 50 Budgetstationen an den Flughäfen und in Ballungszentren sowie die Lizenzrechte für die Marke Budget.
Die ALAG Auto Mobil AG & Co. KG hatte ihre finanziellen Mittel durch die Platzierung eines Fondskonzepts von Privatanlegern eingesammelt. Dies erfolgt meistens in Form einer atypisch stillen Beteiligung. Vorteil dieser Konstruktion ist die steuerliche Absetzbarkeit. Der Nachteil dieses Modells liegt allerdings auf der Hand und liegt insbesondere in der Haftung des jeweiligen Anlegers.
Laut internen Informationen aus Fondskreisen, sollen die Anleger in den nächsten Tagen Post bekommen und dazu aufgefordert werden sämtliche Ausschüttungen zurück zu zahlen. Damit allerdings nicht genug! Von den Anlegern sollen angeblich sogar Zahlungen über die Einlage verlangt werden und ein Beschluss das die Gesellschaft anschließend liquidiert wird, weil die Geschäftsgrundlage weggefallen ist.

Anlegern wird dringend dazu geraten keine Zahlungen ohne einer zuvor erfolgten rechtlichen Prüfung vorzunehmen. Nach dem diese Form der Anlage fast nie korrekt durch eine vollumfängliche Beratung vorgestellt worden ist, können hier Ansprüche gegen den jeweiligen Berater auf Rückabwicklung geltend gemacht werden.
Ferner sollte auch in diesem Fall das so genannte "Kick-Back" Urteil des BGH aus 2006 bestätigt im Jahr 2009 eine erhebliche Rolle spielen. Der BGH nimmt im Falle der fehlenden Informationen über Provisionen und deren Höhe durch den Bankberater einen Schadensersatzanspruch zugunsten der Anleger an. Während bisher angenommen worden ist, dass das Urteil hauptsächlich nur für Banken bindend ist, hat die Kanzlei Leipold & Coll. erst diese Woche vom LG Hamburg bestätigt bekommen, dass das LG Hamburg das "Kick-Back" Urteil auch bei allen anderen Anlageberatern für anwendbar hält.
Somit hätten Anlageberater die eine Anlage in die ALAG vermittelt haben, den Kunden über erhaltene Provisionen aufklären müssen. Erfolgte dies nicht, haben betroffene Anleger einen Schadensersatzanspruch.
Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft dürften nach einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zumindest wirtschaftlich unsinnig sein.

Leipold & Coll. vertreten bereits seit dem Jahr 2006 erfolgreich betroffene Anleger der ALAG Auto Mobil AG & Co. KG und haben durch Gerichtsurteil die Rückabwicklung einer solchen Anlage durchgesetzt.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Rechtsanwälte Leipold & Coll. in München oder Frankfurt a.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold
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Die auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Leipold & Coll. wurde im Jahr 2003 von Rechtsanwalt Michael A. Leipold gegründet. Seither betreut die Kanzlei Mandanten aus ganz Europa in allen Fragen und Problemen rund um den wirtschaftlichen Alltag. Um zukünftig auch die Mandanten in Österreich und den neuen EU-Staaten im Rahmen der Osterweiterung unterstützen zu können, eröffneten ml Rechtsanwälte Anfang 2006 einen Standort in Wien.

Die Individualität in der Vorgehensweise und die Durchsetzung der unterschiedlichen Interessen im Hinblick auf das juristisch und wirtschaftlich Machbare und vor allem Sinnvolle für den Mandanten ist ein sehr bedeutender Grundsatz der Kanzleiphilosophie.

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